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Alt 05-10-2004, 17:08   #1
PC-Oldie-Udo
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"Rote Karte für Bankkunden"

05. Oktober 2004


BGH: Kunde haftet bei Abhebungen mit gestohlener ec-Karte


Bei Geldabhebungen mit einer gestohlenen ec-Karte haftet grundsätzlich der Kunde. Banken könnten in solchen Fällen unter Verweis auf einen grob fahrlässigen Umgang des Kunden mit seiner PIN-Nummer die Erstattung des Betrages verweigern, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag.

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