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Alt 04-07-2005, 18:24   #31
vorstandsschreck
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Anleger, die Aktien der WorldCom, Inc. in der Zeit vom 29. April 1999 bis zum 25. Juni 2002 gekauft haben, können bei zwei verschiedenen Stellen Schadensersatzansprüche geltend machen. Zum einen sind dies die Sammelklagen gegen Banken und einzelne WorldCom-Manager, zum anderen besteht ein Entschädigungsfonds („WorldCom Victim Trust“) der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde, die WorldCom verklagt hatte.

Sammelklagen: neue Frist
Für die Vergleichszahlung der Citigroup in Höhe von 2,65 Mrd. Dollar war die Anmeldefrist bereits Anfang März 2005 abgelaufen. Seither wurden jedoch über 15 weitere Einzelzahlungen von anderen Beklagten zugesagt, die ebenfalls an die Aktionäre ausgeschüttet werden sollen. Die größten hierunter sind J.P. Morgan Chase mit 2 Mrd. Dollar, Bank of America mit 460,5 Mio. Dollar, Deutsche Bank mit 325 Mio. Dollar und ABN Amro mit 278,4 Mio. Dollar.
Überraschend schnell wurde nun beschlossen, dass alle diese Gelder in einem einzelnen Anmeldevorgang zusammengefasst werden sollen. Dies bedeutet, dass Anleger, die sich schon im März für die Citigroup-Vergleichszahlung angemeldet hatten, automatisch ihren Anteil an den weiteren Zahlungen erhalten. Wer für diese erste Anmeldemöglichkeit noch kein Proof-of-Claim-Formular („Anspruchsbeweis“) für die Sammelklagen ausgefüllt hat, kann dies nun bis zum 26. August 2005 nachholen, um an der Gesamtsumme von über 6,1 Mrd. Dollar einen Anteil zu erhalten.
Der Klageverwalter geht davon aus, dass die durchschnittliche Auszahlung pro Aktie bei ca. 0,56 Dollar liegen wird. Dieser Betrag wurde errechnet aus der Anzahl der innerhalb der Class Period gehandelten Aktien abzüglich der Anleger, die ihre Anteile durch ein „Opt out“ von der Klage ausschließen ließen. Dieses Vorgehen wählen Aktionäre, die selbst eine Klage lancieren wollen, da mit der Annahme der Entschädigungszahlung aus der Sammelklage das individuelle Recht, das Unternehmen zu verklagen, aufgegeben wird.

Victim Trust: Frist verlängert
Auch der WorldCom Victim Trust hat seine Frist zur Einreichung der Formulare bis zum 19. August 2005 verlängert. Hierbei geht es um 500 Mio. Dollar und 10 Mio. Aktien der WorldCom-Nachfolgegesellschaft MCI, die die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC in einer Klage gegen das Unternehmen erlöst hatte.
Eine offizielle Prognose zur voraussichtlichen Auszahlung pro Aktie liegt für den Victim Trust nicht vor. Schätzungen der SdK gehen von einer durchschnittlichen Zahlung von ca. 0,20 bis 0,30 Dollar aus.
Zu beachten ist bei der Anmeldung zum Victim Trust, dass der Klageverwalter unseren Informationen nach darauf besteht, dass Belege in englischer Sprache und mit in Dollar umgerechneten Beträgen eingereicht werden. Diese Belege müssen von der depotführenden Bank ausgestellt werden. Der SdK sind bereits erste Fälle bekannt, in denen die Anspruchsformulare wegen fehlender Übersetzung, auch trotz beigefügter Dollar-Kurslisten, zurückgewiesen wurden.

Für beide Verfahren stellt die SdK eine Ausfüllanleitung zu dem jeweiligen Proof-of-Claim-Formular zur Verfügung. Diese Dokumente sind für SdK-Mitglieder kostenlos.
Einen Ausfüllservice, bei dem ein der SdK angeschlossener Rechtsanwalt die Formulare gemäß der Dokumente des Anlegers ausfüllt, wird gegen einen Kostenbeitrag angeboten.

Näheres erfahren Sie auf der Internetseite der SdK unter www.sdk.org.
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MfG.
Vorstandsschreck



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Ach, und....... lerne das Eine vom Anderen zu unterscheiden.
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