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Alt 15-11-2005, 12:54   #35
vorstandsschreck
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OL Time Warner-Sammelklage: SdK hilft Aktionären beim Anmelden der Ansprüche

Die Anmeldefristen für die Rekordzahlung in der WorldCom-Sammelklage sind noch nicht lange beendet, da besteht nun wieder eine Chance auf Schadensersatz für geprellte Aktionäre. Es handelt sich um eine Sammelklage gegen AOL Time Warner aus dem Jahr 2002, die vor Kurzem mit einem Vergleich abgeschlossen wurde.
AOL Time Warner wurde in der Klage vorgeworfen, durch Falschinformationen den Aktienkurs von AOL sowie von Time Warner vor der Fusion der Unternehmen künstlich nach oben getrieben zu haben. Unter anderem hieß es in der Anklage, man habe gewusst, dass die Fusion nicht die angekündigten Synergieeffekte generieren könne. AOL Time Warner gesteht keine Schuld ein, ist aber bereit, das langwierige Class-Action-Verfahren zu beenden - so stehen nun insgesamt 2,65 Milliarden Dollar zur Auszahlung an die Anleger bereit.

Von AOL Time Warner stammen 2,4 Mrd. Dollar dieser Summe; der ebenfalls beklagte Wirtschaftsprüfer Ernst & Young steuert 100 Mio. Dollar bei. Des Weiteren werden 150 Mio. Dollar, die Time Warner in einem Verfahren mit der amerikanischen Justizbehörde bezahlen musste, für die Aktionäre freigegeben. Noch nicht sicher ist, ob auch eine weitere Zahlung des Unternehmens in Höhe von 300 Mio. Dollar, die aus einer Klage der US-Börsenaufsicht stammt, mit eingerechnet wird.

Anspruchsberechtigt sind Anleger, die in den \"Class Periods\" vom 27. Januar 1999 bis zum 11. Januar 2001 mit AOL-Aktien bzw. vom 11. Januar 2001 bis einschließlich 27. August 2002 mit Time Warner-Aktien gehandelt und daraus einen Verlust erlitten haben.
Ansprüche können mit Hilfe des sogenannten Proof-of-Claim-Formulars (\"Anspruchsbeweis\") beim Klageverwalter in den USA angemeldet werden.
Einsendeschluss für dieses Formular ist der 21. Februar 2006.


Die SdK hat eine (für Mitglieder kostenlose) deutsche Ausfüllanleitung für dieses Formular bereitgestellt. Alternativ können Anleger gegen einen Kostenbeitrag auch die Formulare von einem der SdK angeschlossenen Rechtsanwalt ausfüllen lassen. Genauere Informationen zu diesen Angeboten der SdK finden sich auf www.sdk.org.

Für Anleger interessant dürfte sein, dass es erste Berechnungen gibt, wie viel dem Einzelnen von der Gesamtsumme zugestanden werden könnte. Es gibt hier zwei verschiedene Berechnungsmethoden:
Im ersten Fall geht man von der Anzahl der Aktien aus, die während der jeweiligen Class Period den Anlegern Verluste brachten (geschätzte 3,4 Mrd. Stück) und setzt voraus, dass alle diese Aktien von den Anlegern angemeldet werden. Sollte dies der Fall sein, entsteht pro Aktie ein durchschnittlicher Anspruch auf 0,78 Dollar. Nach den Erfahrungen der SdK ist es so, dass sich in Fällen mit großem öffentlichen Interesse, wie es schon bei WorldCom war und hier wohl auch wieder sein wird, die Hälfte bis zwei Drittel der Anleger tatsächlich anmelden. Von der ersten Berechnung ausgehend bedeutet dies dann pro Aktie einen maximalen Durchschnitt von 1,56 bzw. 1,17 Dollar.
Allerdings ist es so, dass ein und die selbe Aktie während der Class Period mehrmals den Besitzer gewechselt hat und so mehreren Aktionären finanziellen Schaden zufügen konnte. Davon ausgehend erhält man eine Zahl von 11,315 Mrd. gehandelten Aktien, aus denen Ansprüche entstehen. Dies setzt die durchschnittliche Entschädigung pro Aktie auf 0,23 Dollar herab – nach Schätzung der SdK wäre also mit etwa 0,35 bis 0,46 Dollar pro Aktie zu rechnen.
Diese Angaben sind Durchschnittszahlen, je nach Kauf- und Verkaufsdatum und weiteren Umständen kann der Einzelne einen höheren oder auch geringeren Betrag pro Aktie erhalten.

Die Anmeldung der Ansprüche an sich ist kostenlos; lediglich sollte bedacht werden, dass der Versand der Unterlagen in die USA zwischen 13 und 20 Euro ausmachen kann (je nach Umfang und Versandart), und dass die Entschädigung als Dollar-Scheck ausgezahlt wird, für dessen Einlösung die Banken nochmals Gebühren verlangen.

München, 15. November 2005

Quelle: www.sdk.org
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MfG.
Vorstandsschreck



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Ach, und....... lerne das Eine vom Anderen zu unterscheiden.
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