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Alt 07-12-2005, 18:27   #38
vorstandsschreck
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Gegenantrag zur Hauptversammlung der ce Consumer AG am 07. Dezember 2005

Zur Hauptversammlung der ce Consumer Electronic AG am 07.12.2005 hat die SdK folgende Gegenanträge gestellt:

Zu TOP 2: Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form unter gleichzeitiger Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals
Zu 2a: Die SdK beantragt, gegen die Herabsetzung des Grundkapitals auf 0,00 Euro zu stimmen. Stattdessen beantragt die SdK, eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 5:1 mit anschließender Kapitalerhöhung (wie von der Gesellschaft unter TOP 2b vorgeschlagen) durchzuführen.
Zu 2c: Weiter beantragt die SdK in Bezug auf TOP 2c, dass der Vorstand einen Bezugsrechtshandel einführt.

Begründung:
Eine derart drastische Kapitalherabsetzung wie in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form ist aus unserer Sicht nicht erforderlich.
Nach den Vorschriften der Kapitalherabsetzung in vereinfachter Form sind zunächst sämtliche Gewinnrücklagen sowie der Teil der gesetzlichen Rücklage und der Kapitalrücklage, um den diese zusammen über 10% des nach der Kapitalherabsetzung verbleibenden Grundkapitals hinausgehen, vorweg aufzulösen.
Nach dem von uns vorgeschlagenen Kapitalschnitt 5:1 würden so 105.806 TSD Euro zur Verrechnung mit aufgelaufenen Bilanzverlusten frei (in Bezug auf die Bilanz per 31.12.2004: 20.412 TSD Euro aus der Kapitalherabsetzung, 78.618 TSD Euro aus der Auflösung der Kapitalrücklage und 6.776 TSD Euro aus der Auflösung der Gewinnrücklage).
In Anbetracht der nachfolgenden Kapitalerhöhung ist aus unserer Sicht dieser Betrag zunächst ausreichend, um die bilanzielle Schieflage angemessen auszugleichen. Zugleich wird den Aktionären durch die Kapitalherabsetzung 5:1 statt auf 0,00 Euro ihre Beteiligung an der Gesellschaft erhalten, dabei werden jeweils 5 alte Namensaktien zu einer neuen Namensaktie zusammengelegt.
Die Kapitalherabsetzung in dem von uns geforderten Verhältnis ermöglicht zudem die von der Gesellschaft unter TOP 2b vorgeschlagene Kapitalerhöhung zu nominal.
Damit Aktionäre, die diese Kapitalerhöhung nicht zeichnen möchten, eine Kompensation für ihren Beteiligungsverlust erhalten, fordern wir die Einführung eines Bezugsrechtshandels für die den Aktionären aus der Kapitalerhöhung zustehenden Bezugsrechte.

München, 28. November 2005
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MfG.
Vorstandsschreck



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