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Alt 22-06-2006, 14:21   #43
vorstandsschreck
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Ansehnliche Erhöhung der Barabfindung für ehemalige Goldschmidt-Aktionäre


Ehemalige Aktionäre der Goldschmidt AG, die im Juni 2002 durch ein Squeeze out von der Degussa AG zwangsweise aus dem Unternehmen herausgedrängt worden sind, können sich über eine ansehnliche Verbesserung der damals angebotenen Barabfindung freuen.
Der ursprünglich von der Degussa bestimmte Betrag von 25,23 Euro je Goldschmidt-Aktie, der schon im Rahmen eines Vergleichs mit Anfechtungsklägern auf 28 Euro heraufgesetzt worden war, ist nun endgültig auf 31,55 Euro festgelegt worden.
Die SdK hatte auch den erhöhten Betrag nicht für angemessen erachtet und daraufhin 2003 ein Spruchverfahren eingeleitet. Dieses wurde nun, Anfang Juni 2006, durch einen gerichtlichen Vergleich mit einem befriedigenden Ergebnis beendet. Die (bezogen auf den Ursprungsbetrag) um 25% erhöhte Zahlung stellt nach unserer Ansicht einen fairen Ausgleich für alle damaligen Minderheitsaktionäre dar.
Aktionäre, bei denen sich die Kontoverbindung seit dem Squeeze out nicht geändert hat, brauchen für die ihnen nun zustehende Nachzahlung von 3,55 je Aktie nichts zu veranlassen. Alle anderen sollten sich an dasjenige Kreditinstitut wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt worden ist. Als Abwicklungsstelle fungiert die Deutsche Bank.
München, 19. Juni 2006
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MfG.
Vorstandsschreck



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