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Alt 06-09-2006, 11:30   #45
vorstandsschreck
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Nortel-Sammelklagen: SdK hilft, Ansprüche anzumelden

Gegen Nortel Networks liefen seit Jahren verschiedene Sammelklagen in den USA. Dem Unternehmen war vorgeworfen worden, über einen langen Zeitraum falsche oder zumindest irreführende Angaben zu vergangenen und zukünftigen Einnahmen gemacht zu haben. Die Klagen wurden schließlich in zwei Verfahren zusammengefasst, die nun beide durch Vergleiche abgeschlossen werden konnten.

Das Verfahren „Nortel I“ richtet sich an Anleger, die im Zeitraum vom 24. Oktober 2000 bis zum 15. Februar 2001 Aktien des Unternehmens gekauft hatten. Zur Auszahlung gelangt ein Gesamtbetrag von etwas über 1 Mrd. Dollar, die aufgeteilt in einen Baranteil und Aktien des Unternehmens an die Anleger ausgeschüttet werden.

Erste Berechnungen der Hauptkläger gehen von einer Auszahlung von ca. 0,44 Dollar sowie 0,32 Nortel-Aktien je Aktie aus, die Anleger für die während des relevanten Zeitraums gehandelten Aktien erhalten könnten.

Vom Vergleich in der Klage „Nortel II“ sind Anleger betroffen, deren Aktien in der Zeit vom 24. April 2003 bis zum 27. April 2004 erworben wurden. Hier werden auch wieder Bar- und Aktienauszahlung gemischt; der Gesamtbetrag beläuft sich auf ebenfalls auf ca. 1 Mrd. Dollar. Die durchschnittliche Auszahlung je Aktie soll hier in etwa 0,10 Dollar und 0,12 Aktien betragen.

Die angegebenen Auszahlungsbeträge sind lediglich Durchschnittswerte, die je nach Kaufdatum und weiteren Faktoren nach oben oder unten abweichen können; endgültige Angaben zu den Ansprüchen des einzelnen Aktionärs können zudem erst gemacht werden, sobald bekannt ist, wie viele Aktien insgesamt zur Auszahlung der Ansprüche angemeldet werden.

Um einen Anteil an der Entschädigungszahlung zu erhalten, müssen Anleger sogenannte „Proof of Claim“-Formulare ausfüllen und diese bis spätestens zum 20. November in die USA an den Klageverwalter senden.

Die SdK hat eine deutschsprachige Ausfüllanleitung für die Proof-of-Claim-Formulare erstellt, die Mitglieder des Vereins kostenlos erhalten. Nichtmitglieder können die Anleitung auf der Internetseite www.sdk.org bestellen.

Weitere Informationen unter: http://www.sdk.org/aktuell.php?id=416

München, 06. September 2006


Quelle: www.sdk.org
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MfG.
Vorstandsschreck



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Ach, und....... lerne das Eine vom Anderen zu unterscheiden.
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