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Alt 11-06-2005, 13:30   #2
Stefano
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Ohne Worte

Die Deutschen als Dukatenesel

Eine Meinungsumfrage im Auftrag der Universität Istanbul bei Türken in Deutschland hat ergeben: Unsere Sozialämter stehen bei ihnen von allen hiesigen Institutionen in der Beliebtheitsskala ganz oben; erst dahinter rangieren die Moscheen. (Quelle: Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“; spiegel-online, 9. Oktober 2004). Ist es verwunderlich? Wie nie zuvor macht die bundesrepublikanische öffentliche Hand lange Finger in den Taschen der Allgemeinheit, um eine totale Umwandlung Deutschlands in die „multikulturelle Gesellschaft“ zu finanzieren. Wohlgemerkt: Nicht die Ausländer sind schuldig zu sprechen. Sie nehmen’s halt, wie’s kommt. Die Schuldigen sitzen in Chefetagen etablierter deutscher Politik. In dieser Serie weisen wir anhand von Beispielen nach, in welch gewaltigem Ausmaß „Multikulti“ aus öffentlichen Kassen subventioniert wird.

Kein Geld mehr da für deutsche Kinder ...

Immer wieder hört man von etablierten deutschen Politikern, die öffentlichen Kassen seien zu leer, um durch Kinder- und Familienförderung der Geburtenarmut des eigenen Volkes entgegenzuwirken. Deshalb könne auch das Kindergeld für Einheimische nicht erhöht werden. Gleichzeitig aber subventioniert Berlin Länder mit wesentlich höherer Geburtenrate. Vor allem durch deutsche Nettozahlungen an die EU. So gehen beispielsweise massiv Gelder von den Deutschen, den Geburtenschwächsten in der Europäischen Union, an die Iren, das geburtenstärkste Volk in der EU.

Noch unfassbarer: Allein in den letzten fünf Jahren hat die Bundesrepublik fast neunzehn Milliarden Euro deutsches Kindergeld an ausländische Staatsangehörige gezahlt. Am meisten profitieren davon die geburtenstarken Türken. Hierzu muss man wissen: Die einigen Tausend in der Türkei lebenden Deutschen haben für ihren Nachwuchs noch nie Kindergeld von den Türken erhalten.

Noch ein „Detail am Rande“: Reichlich deutsches Kindergeld wird auch den Angehörigen der hierzulande immer noch stationierten fremden Truppen gezahlt. Insbesondere kommt dies den GIs aus den USA in diesem, unserem Lande zugute. Bei denen daheim in Amerika aber gibt es so etwas wie Kindergeld überhaupt nicht.

Subvention via Kreißsaal

Ende der Achtziger zahlte Deutschland gemäß offiziellen Angaben Kindergeld an Ausländer in Höhe von rund 1,7 Milliarden Mark jährlich, davon rund 0,85 Milliarden an Türken. Die Summen steigerten sich in den 90er-Jahren beträchtlich. So dass am 26. September 1999 die „Welt am Sonntag“ unter der Schlagzeile: „Die Zuwanderung findet im Kreißsaal statt“ melden musste: „ Ausländer haben im vorigen Jahr rund 5,1 Milliarden Mark Kindergeld bezogen. Das geht aus einer Aufschlüsselung der Bundesanstalt für Arbeit hervor. Der Löwenanteil des Kindergeldes für Ausländer fiel türkischen Staatsbürgern zu: Türkische berechtigte Mütter/Väter bezogen im vorigen Jahr 2,2 Milliarden Mark Kindergeld.“

Seither hat es eine abermalige Ausweitung des Volumens deutscher Kindergeldzahlungen an Nichtdeutsche gegeben. In dem Ende vorigen Jahres erschienenen Buch „Halbmond über Deutschland?“ berichtet Bernhard Barkholdt: „2003 gingen 3,728 Milliarden Euro deutsches Kindergeld an Ausländer, davon 1,441 Milliarden Euro an Türken.“ In etwa gleicher Größenordnung dürften sich die Ausgaben im Jahre 2004 bewegt haben, über die noch keine amtlichen Angaben vorliegen. Jedenfalls lässt sich festhalten: Der Gesamtumfang deutscher Kindergeldzahlungen an Ausländer hat sich im Vergleich zu Ende der 80er Jahre mehr als vervierfacht.

Thema: Erziehungsgeld

Hinzu kommen die Leistungen an Ausländer aus Bundes- und Landeserziehungsgeldern. Über den finanziellen Umfang schweigen sich die offiziellen Statistiken bezeichnenderweise aus. Es dürfte sich nach Expertenschätzung allein in den letzten fünf Jahren um einen Betrag von annähernd drei Milliarden Euro gehandelt haben.

Was das auf Länderebene gewährte Erziehungsgeld beispielsweise für Türken betrifft, so waren bis 2002 nur solche Personen bezugsberechtigt, deren Ehepartner die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes bzw. eines sonstigen Staates des EWR-Wirtschaftsraumes hatten oder deren Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Das wurde dann unter Bezug auf das Assoziationsabkommen der Türkei mit der EWG/EU auf die große Mehrheit der hiesigen türkischen Staatsangehörigen ausgeweitet.

Zur Frage „Unter welchen Voraussetzungen hat ein Ausländer Anspruch auf Bundeserziehungsgeld“ teilt die Verwaltung für Versorgung und Familienförderung, München, mit: „Anspruch besteht, wenn der Ausländer Angehöriger der EU, des EWR-Wirtschaftsraumes oder der Schweiz ist oder wenn er im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung ist oder wenn er als Asylberechtigter unanfechtbar anerkannt ist oder wenn er Flüchtling nach

§ 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes ist oder wenn er oder sein Ehegatte türkischer, algerischer, marokkanischer oder tunesischer Staatsangehöriger ist und wenn er sich rechtmäßig in Deutschland aufhält und gegen ein Risiko des deutschen Systems der sozialen Sicherheit versichert ist (z. B. Renten- oder Krankenversicherung).“

Deutsches Kindergeld für GIs

Was nun deutsche Kindergeldzahlungen an Angehörige ausländischer Stationierungstruppen angeht, hat sich nichts an dem Sachstand geändert, der in unserer Zeitung am 18. Februar 2000 wie folgt gemeldet wurde:

„Wie das zuständige Referat Kindergeld bei der Bundesanstalt für Arbeit auf unsere Nachfrage bestätigt, erhalten in Deutschland stationierte britische und US-amerikanische Soldatenfamilien das deutsche Kindergeld für ihren Nachwuchs. Und das nicht nur, wenn deren Kinder hier leben, sondern auch dann, wenn sich die Sprösslinge daheim aufhalten. Hauptsache, der Soldat hat seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik. Und das wird bei den Angehörigen der Stationierungstruppen grundsätzlich als gegeben gewertet.“ (Quelle: Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“; spiegel-online, 9. Oktober 2004)
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Ciao Stefano

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