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Alt 23-11-2002, 09:55   #4
cade
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Registriert seit: Sep 2002
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hier noch ne meinung eines users aus einem anderen board:

Buzzi schlecht beraten-bei Dyckerhoff wird nun Pflichtangebot fällig

Dies ist m.E. die Quintessenz aus der Auflösung des Stimmenbindungspools mit den Familienaktionären und der Übernahme ihrer Aktien.
Dadurch wird Buzzi -juristisch gesehen- zum "neuen" Großaktionär, nachdem dies bisher der Pool war.
Wie aus mehreren Fachkommentaren in der Börsenzeitung im ersten Quartal 2002 hervorgeht, wird -in diesem Fall- Buzzi demnach in die Lage versetzt, als ob man erst jetzt die 30% Schwelle überschreitet und dadurch zu einem Pflichtangebot verdonnert werden, das man gegen den Widerstand von Prof. Wenger und Dr. Ehrhardt tunlichst umgehen wollte, indem man den Pool vor Inkrafttreten des Gesetzes noch 2001 begründet hat.
Somit hat sich Buzzi selbst ein Bein gestellt,
denn es ist kaum anzunehmen, daß die regierungsnahe BAFin in Anbetracht von 75-80 EUR, die den Großaktionären je Stammaktie gezahlt wurden, ein einstelliges Streubesitzangebot durchgehen läßt-
Stichwort soziale Gerechtigkeit.


es bleibt also interessant
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