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Alt 02-07-2005, 09:34   #4
Goldfisch
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Freitag, den 01.07.05 17:51
Super-Gau? GEMA will Eselseiten zwangssperren
aus den Bereichen Breitband, ISDN / Analog

Das Internet ist frei von Zensur, und das ist gut so. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist da scheinbar anderer Meinung. Der Verwertungsgesellschaft sind Linkseiten für Filesharing-Programme wie eMule oder BitTorrent ein Dorn im Auge. Die stehen meist im Ausland, fern des Zugriffs hiesiger Justizbehörden. Dafür hat die GEMA offenbar eine neue Idee: Einfach das Internet abschalten.

Gestern in Hamburg

Donnerstagnachmittag in Hamburg. Ein Kurier dreht seine Runden. Er hält bei der AOL Deutschland GmbH, bei der tlink GmbH und der freenet.de AG. Mit dabei: ein 35-seitiges Dokument, dessen Absender den Addressaten untersagen will, ihren Kunden Zugang zu Eselseiten zu gewähren. Insgesamt sollen die Provider fünf Filesharing-Websites sperren. Darunter auch die Saugstube, Audio-Esel und das Goldesel-Portal.

Nach unbestätigten Angaben ließ die GEMA ihre Forderung insgesamt 42 Internet Service Providern zustellen. Die Unternehmen werden dazu aufgefordert, insgesamt 18 Domains ab spätestens 25. Juli "zu unterbinden, da hierbei [die Dienste des ISP] als Vermittler von Dritten zur Verletzung des Urheberrechts genutzt werden." Kommen die Provider dieser freundlichen Bitte nicht nach, droht die GEMA mit Klagen.



Internet: Stecker ziehen

Die Argumentation: Mit der Bereitstellung des Zugangs zu den ungeliebten Portalen machten sich die Provider mitschuldig im Sinne des Urheberrechts - als "Mitstörer", wie es im Gesetz heißt. Die GEMA beruft sich zusätzlich auf eine EU-Richtlinie von 2001, nach der Rechteinhaber "gerichtliche Anordnungen auch gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts genutzt werden."

Die GEMA schießt also scharf. Ein wenig zu scharf, überlegt man, was passieren würde, hätten die Forderungen Erfolg. Die Tür zur Internetzensur würde einen Spalt aufgestoßen und unliebsame Websites in Zukunft einfach vom ISP gesperrt. Ein durchweg erschreckender Gedanke: jeder könnte den Zugang zu einer missliebigen Internetseite sperren lassen. Droht in letzter Konsequenz also die Abschaltung des Internets?

Rechtsanwalt Gerald Umlauft von der Münchner Kanzlei Becker, Büttner, Held hat das Schreiben im Auftrag der GEMA verfasst. Er will sich dazu nicht äußern und verweist auf die Pressestelle der Verwertungsgesellschaft. Dort arbeitet man Freitagnachmittags offenbar nicht, so war auch von der GEMA keine Stellungnahme zu erhalten.



Technisch kein Problem

Technisch funktioniert die DNS-Zensur folgendermaßen: Viele Filesharing-Websites liegen auf ausländischen Servern. Daher sind sie für deutsche Behörden schwer mundtot zu machen. Ein Ausweg: den Zugriff sperren. Dies kann über das Herausfiltern der DNS-Adressen (Domain Name Server) geschehen. Die Seiten wären vom Kunden nicht mehr abrufbar, der Internetzugang beschnitten.

Stellt ein Internetnutzer eine Anfrage nach einer P2P-Website, so läuft diese Anfrage zunächst über den DNS-Server des ISP. Hat dieser die Adresse der Anfrage nicht parat, wird die Frage an den deutschen Haupt-Routeserver gestellt. Weiß dieser Bescheid, laufen die Daten zurück zum Kunden. Dessen Rechner weiß nun, auf welchem Weg er auf die angewählte URL kommt.

Die betroffenen Provider üben sich in Zurückhaltung, wollen die Situation erst prüfen. Auch 1&1 hat das Schreiben erhalten und wird etwas deutlicher "Es wäre wirklich total absurd, unbescholtenen Nutzern den Zugang zu allen Servern zu zensieren, über die vermutlich ein Rechtsverstoß erfolgen könnte oder jemand Drittes schon einmal einen Rechtsverstoß begangen hat", so ein Unternehmenssprecher. Für den Provider aus Montabaur steht fest: "1&1 wird sich gegen alle Versuche verwehren, Nutzer pauschal zu kriminalisieren."

"Pauschal kriminalisiert"

Auch bei tlink sieht man das ähnlich. Geschäftsführer Vicente Hernando sagte gegenüber onlinekosten.de: "Die Vorgehensweise der GEMA ist emotional verständlich, bewirkt aber nur eines: Eine Manipulation des DNS Dienstes. Dies kann nicht das Ziel sein." Vielmehr könne das Internet "nur auf Basis von funktionierenden Systemen" existieren. Wenn es Schule machen sollte, Domains in Teilnetzen zu filtern, könnte es schnell passieren, dass beispielsweise ein Provider den Zugang zu Mitbewerbern unterbindet.

Für die deutschen Internet-Provider steht hier viel auf dem Spiel. Die Frage, ob sie als Zugangsprovider eventuell haftbar für Urheberrechtsverstöße Dritter sind, kann weitreichende Konsequenzen haben. Wie aus gut unterrichteten Branchenkreisen verlautete, prüft ein Provider derzeit auch, die Frage mit einer negativen Festellungsklage schnell und endgültig klären zu lassen. Man darf also gespannt sein.

Quelle: Onlinekosten
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"Es gibt tausende Möglichkeiten, sein Geld auszugeben, aber nur zwei, es zu erwerben: Entweder wir arbeiten für Geld oder das Geld arbeitet für uns."

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