Zitat:
Original geschrieben von PC-Oldie-Udo
3. Welche Daten kann eine Finanzbehörde durch einen Kontenabruf ermitteln?
Mit einem Kontenabruf können folgende Daten ermittelt werden:
Nummer eines Kontos oder Depots, das bereits nach geltendem Recht der Verpflichtung zur Legitimationsprüfung nach § 154 AO unterliegt,
Tag der Errichtung und der Auflösung des Kontos oder Depots,
Name, bei natürlichen Personen auch Geburtstag, des Inhabers und ggf. eines Verfügungsberechtigten
ggf. Name und Anschrift eines abweichend wirtschaftlich Berechtigten.
Kontostände und -bewegungen können auf diese Weise nicht abgefragt werden. Dazu sind weitere Ermittlungen, im Regelfall unter Beteiligung des Steuerpflichtigen, erforderlich.
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Na dann paßt es doch! Verstehe die Panikmache im Fernsehen nicht. Ich muß beichten: habe vor kurzem ferngesehen!
@simplify:
warum schaust Du nie in den Beichtstuhl-Thread rein? Wer soll uns dort die Beichte abnehmen?!
@Udo:
danke für die Infos, jetzt kann ich weiter ruhig schlafen!