Thema: IQ-Power
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Alt 26-03-2009, 00:02   #750
621Paul
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Hi, Omi
hier ist viel Herzblut seitens der Altaktionäre mit im Spiel.
Aber wir möchten schon die Hintergründe wissen, warum es zur Insolvenzanmeldung gekommen ist.
Hier nochmals der Aufruf zur Beteiligung für Aktionäre, die die Hoffnung noch nicht verloren haben.

Liebe Mitaktionäre und "Mitstreiter",

nach zwei anstrengenden Tagen ist jetzt soweit den ersten Teil unserer Aktion mit der Übersendung der Kontobverbindung abzuschließen. Wir haben in diesen zwei Tagen 107 Aktionäre mit insgesamt 10.089.483 Aktien (17,69% aller Anteile) mobilisieren können. Diese 107 Aktionäre haben einen Betrag von 12.058€ zur Finanzierung unserer Aktion zugesagt. Hierzu darf ich allen gratulieren!

Hier nun die Bankverbindung auf die Ihr bitte Euren zugesagten Beitrag überweist:

Empfänger: Rechtsanwaltskanzlei Katja Dettmar
Ander Kto.Nr.: 3956334
BLZ: 670 923 00
Volksbank Weinheim eG

Für unsere ausländischen Freunde anschließend noch die internationalen Verbindungsdaten:

IBAN: DE 606 70 92 300 000 395 6334
Swiftcode: GENODE 61 WNM

Ich gehe davon aus, dass Ihr wisst wie hoch Euer zugesagter Beitrag ist und vertraue auf die zugesagte Ãœberweisung.;-)

Was passiert jetzt mit Eurem Geld?

Meine Frau wird in Ihrer Funktion als Rechtsanwältin und Aktionärin der IQ Power AG einen Kollegen in Zug/Schweiz beauftragen. Es handelt sich hierbei um:

Philipp Sialm
Rechtsanwalt
Schweiger Advokatur / Notariat
Dammstrasse 19
CH-6300 Zug

Herr Sialm ist ein ausgewiesener Experte in Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Internationalem Recht. Herr Sialm wurde mir aufgrund meiner Kontakte in die Schweiz empfohlen. Ich habe bereits mehrfach mit ihm telefoniert und gemailt und halte ihn für einen für uns kompetenten und verlässlichen Partner. Soviel dazu.......

Was soll Herr Sialm nun für uns tun?

1. Kontakt zum Insolvenzverwalter in Zug (Sialm kennt diesen langjährig persönlich) aufnehmen und halten.
2. Dem Insolvenzverwalter und dadurch auch den Organen der AG signalisieren, dass es eine ernstzunehmende Gruppe von Aktionären gibt, die ihr Recht auf Information und Aufklärung wahrnehmen.
3. Einsichtnahme für uns in alle relevanten Geschäftsunterlagen (Bilanzen und Erfolgsrechnungen, Vertragswerke, Korrespondenzen und die gesamte Buchhaltung) zur Sicherstellung einer objektiven Informationsgrundlage.
4. Prüfung, ob sich alle Organe der AG in ihrer Pflicht ggü. uns Aktionären gesetzeskonform verhalten haben.

Wie werden wir vorgehen?

Natürlich werden wir nicht Herrn Sialm ein "Generalmandat" erteilen um "unser Geld schnellstmöglich in die Taschen des Anwalts" zu bringen! Vielmehr werden wir abhängig von der Entwicklung ausgewählte Aspekte der oben angesprochenen Punkte modular beauftragen. Dies ist zielführend und "resourcenschonend".

Wie stellt sich die Situation nun aus unserer Sicht dar?

Zitat RA Sialm aus einer Mail an mich vom 17.03.2009:
"Eine Anfrage beim Konkursamt Zug hat ergeben, dass die IQ Power AG die Bilanz deponiert hat, d.h.: Der Konkurs wurde eröffnet auf Anzeige des Verwaltungsrates, nachdem eine Überschuldung der Gesellschaft nachgewiesen wurde. Ob die IQ Power AG dem Konkursrichter eine geprüfte Zwischenbilanz zu Fortführungs- und Liquidationswerten vorgelegt hat oder ob einfach ein aktueller finanzieller Status vorgelegt wurde, ist mir nicht bekannt."

Nachdem der Konkurs (in der Schweiz gibt es den Begriff Insolvenz nicht!) nun offiziell eröffnet ist, haben wir als Aktionäre das Recht zur Einsichtnahme in alle Geschäftsunterlagen. Dieses Recht nehmen wir mit Hilfe von Hr. Sialm wahr.

Folgende Situation stellt sich nun weiterhin dar. Es werden Gespräche mit potentiellen Investoren geführt. Diese teilen sich prinzipiell in zwei Lager. Erstere sind an einer Weiterführung der AG und damit an einer Rücknahme des Konkursantrags interessiert. Zweitere haben Interesse an den Vermögensgegenständen (insbesondere der Patente) und einer möglichen Weiterführung in einer anderen Rechtsform (z.B. als GmbH). In letzterem Fall würden die Aktionäre leer ausgehen. In diesem Fall wäre Punkt 4. des Auftrags an RA Salm wichtig. Im Falle der Weiterführung der AG wäre Hoffnung für die Altaktionäre gegeben. In welche Richtung sich das ganze entwickeln wird, ist momentan noch nicht abschließend zu erkennen. Sollte es aber die Chance zur Fortführung der AG geben, ist es wichtig, dass wir Aktionäre eine "Hausmacht" auf einer möglichen GV haben. Vor diesem Hintergrund wäre ein momentaner Verkauf von Aktien kontraproduktiv. Vielmehr sollten wir alle unsere Kontakte zu Aktionären nutze
n um sie auf unsere Aktion hinzuweisen und daran teilzunehmen bzw. zumindestens ihre Aktienzahl mit Name und Anschrift an diese Mailadresse zu melden!

Soweit bis jetzt, sollten neue Erkenntnisse vorliegen, wird dieser Verteiler per mail informiert werden.

Mit besten Grüßen

Björn Dettmar
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Wenn viele Anleger dasselbe glauben, dann muss dies noch lange nicht bedeuten, dass es stimmt oder wahrscheinlich ist. Das Gegenteil ist oft der Fall.
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