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Alt 05-07-2007, 13:14   #5
Benjamin
TBB Family
 
Registriert seit: Mar 2004
Beiträge: 10.374
03.07.2007, 10:06

mein persönlicher "streiktag"

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um 7:09 sollte mein ice nach hamburg von berlin-südkreuz gehen. als ich am bahnhof eintraf, war der ice als abfahrbereit in 4 minuten auf der tafel gekennzeichnet. eine minute später stand der ausfall des zuges auf der tafel. am servicepoint empfahl man mir den zug um 8:01. wenige minuten vor abfahrt verschwand auch dieser zug von der tafel und wurde gecanceled. der zug für 9:01 konnte auch nicht mehr garantiert werden, jedoch fuhr um 8:00 planmässig ein ice nach münchen. am servicepoint fragte ich nun, wie ich das geld für meine onlinetickets zurückbekommen könnte . gehen sie auf bahn.de da ist das ganz einfach mit ein paar klicks. pustekuchen, im büro angekommen konnte ich auf bahn.de nichts finden. endlich entdeckte ich nummer von der service-hotline. da lief aber nur ein band, dass ich die kostenlose 08000996633 anrufen sollte. schnell konnte ich dort einen mitarbeiter erreichen. der hatte aber keine ahnung von onlinetickets und verwies mich auf die nummer der service-hotline. als ich ihm sagte, dass da auch nur ein band läuft, meinte er nur lakonisch, er könne da nichts machen, hätte keine ahnung und ich solle auf bahn.de weitersuchen. dann fand ich endlich ein formular zum runterladen, das ich nun mit meinen ausgedruckten onlinetickets nach hamburg einschicken muss. mal sehen, wann mir mein geld zurücküberwiesen wird und ob das ohne abzüge läuft, sonst bin ich sofort beim anwalt.
mein fazit: wenn ich es vermeiden kann lasse ich die bahn bahn sein!
Quelle: http://forum.tagesschau.de/showthread.php?t=29369
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03.07.2007, 10:29
AW: mein persönlicher "streiktag"

Sparen Sie sich den Anwalt. Dass Sie überhaupt etwas zurückbekommen, ist alleine auf Kulanz der Bahn zurückzuführen.

Denn bei höherer Gewalt muss die Bahn nichts zurückzahlen, und Streiks fallen unter diese Kategorie.
Quelle: http://forum.tagesschau.de/showthrea...49137#poststop
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Streik wird allgemein als "Höhere Gewalt" anerkannt. Insoweit lehnt sich die Schlichtungsstelle weit aus dem Fenster.

Die Bahn wird die Ticket- und Reservierungskosten ersetzen, mehr aber nicht. Ich würde auf den Anwalt verzichten, sofern keine kulante Rechtsschutzversicherung dafür zahlt. Sonst wirft man noch eine Menge GEld hinterher.
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Geändert von Benjamin (05-07-2007 um 13:21 Uhr)
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