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Alt 15-10-2006, 19:32   #7
Auf Wunsch gelöscht
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Abgesehen davon wollte ich noch zu deinem Beispiel Hitler anfügen das die BRD ja als Reaktion auf die die NS zeit, die so genannte Ewigkeitsklausel festgeschrieben hat.
Diese ist in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes festgeschrieben und verbietet die Abänderung der fundamentalen Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland, die in den Artikeln 1 (Menschenwürde) und 20 (Strukturprinzipien) festgelegt sind.

Von einer Änderung sind insbesondere ausgeschlossen:

* der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1),
* die Anerkennung der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft (Art. 1 Abs. 2),
* die Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3),
* das Bundesstaatsprinzip (Art.20 Abs.1),
* die Abschaffung der Monarchie (republikanisches Prinzip) (Art.20 Abs.1),
* das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1),
* das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs.1),
* das Prinzip der Volkssouveränität (Art. 20 Abs.2 Satz 1),
* die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs.2 Satz 2),
* die Bindung der drei staatlichen Gewalten an die Verfassung und an das sonstige Recht (Art. 20 Abs. 3).

Somit eben noch mal ein Beleg dafür warum der Vergleich mit Hitler hinkt und man deswegen nicht die Demokratie als solche, bzw. Eigenschaften der westlichen kultur dafür verantwortlich machen kann.
So wie unsere verfassung heutzutage aufgebaut ist, würde ich behaupten ist sie die humanste der ganzen Welt.
Gegenbeispiele sind erwünscht.


Noch anfügen möchte ich, das die Auffassung der BRD die FDGO(freie demokratische Grundordnung) zu verteidigen ein Beleg dafür ist,wie sehr man auch die Schwachstellen einer Demokratie erkannt hat.

Die verwendeten Mittel dazu sind beispielsweise das Parteiverbot(Man denke an die rechten Parteien) oder die Aberkennung der Grundrechte.

Zur FDGO gehören vor allem die Garantie der Grundrechte, das Wahlrecht aller Staatsbürger sowie die Sicherstellung der Gewaltenteilung zwischen Legislative (Parlament, Volksvertretung), Exekutive (Regierung) und Judikative (Rechtsprechung).
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"Mittagessen? Nur Flaschen essen zu Mittag!"

Geändert von Auf Wunsch gelöscht (15-10-2006 um 19:40 Uhr)
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