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Alt 01-08-2006, 08:48   #4
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
Ort: Chancenburg, Kreis Aufschwung
Beiträge: 35.728
hier mal alles was sich für hartz IV empfänger ab 1.8.06 ändert.
übrigens bin ich selber weit davon entfernt hartz IV empfänger zu werden. ich kann aber die situation derer nach empfinden, die dieses schicksal haben und die angst haben vielleicht bald auch in dem kreis aufgenommen zu werden.


Zitat:
Vermögensfreibeträge
Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, steigt von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II soll die Möglichkeit für eine zusätzliche private Altersabsicherung verbessert werden. Das Geld muss so angelegt werden, dass erst mit Eintritt in die Rente darüber verfügt werden kann. Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro.

Eheähnliche Lebensgemeinschaften
Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft wird dann vermutet, wenn die Partner mindestens ein Jahr zusammenleben, über Einkommen und Vermögen des Partners verfügen können, gemeinsame Kinder haben oder gemeinsam Kinder beziehungsweise Angehörige versorgen. Die Betroffenen müssen ausführlich darlegen, wenn sie keine Lebensgemeinschaft bilden. Bisher lag die Nachweispflicht beim Job-Center. Diese Regelung betrifft erstmals auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

Sanktionen
Für arbeitsunwillige Jugendliche unter 25 Jahren können die Sanktionen individueller gehandhabt werden. So besteht die Möglichkeit, die Sanktionsdauer von drei Monaten auf sechs Wochen zu verkürzen. Gleich bleibt, dass die Regelleistungen für unter 25-Jährige bereits in der ersten Sanktionsstufe entfallen und nur noch Sachleistungen in Anspruch genommen werden können. Verschärfungen für alle anderen Langzeitarbeitslosen, die eine zumutbare Arbeit ablehnen, treten zum 1. Januar 2007 in Kraft.

Leistungsmissbrauch
Die Arbeitsagenturen sollen verstärkt Außendienste einrichten, um Leistungsmissbrauch aufzuspüren. Weiterhin besteht jetzt eine dauerhafte Rechtsgrundlage, um Telefonbefragungen bei Langzeitarbeitslosen durchzuführen. Ebenfalls können Auskünfte beim Kraftfahrt-Bundesamt oder anderen Behörden eingeholt werden, wenn der Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht.

Urlaub
Langzeitarbeitslose haben ab jetzt die Pflicht, an Werktagen generell unter der angegebenen Adresse erreichbar zu sein. Ein Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr genommen werden, wenn die örtliche Arbeitsagentur zustimmt.

Familien
Um eine Schlechterstellung von Familien zu vermeiden, können diese zwischen Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II mit befristetem Zuschlag wählen. Neu ist ebenfalls, dass zur Erstausstattung bei Geburt eines Kindes neben Babykleidung nun auch ein Kinderwagen, Stilleinlagen und andere einmalige Leistungen finanziert werden.


> arbeitsagentur.de
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