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Alt 05-08-2004, 13:31   #13
vorstandsschreck
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Erfolg in der Auseinandersetzung mit der Mannheimer AG

Ende Juni 2004 hat die Mannheimer AG Holding unter Beitritt von UNIQA International Beteiligungs-Verwaltungs GmbH vor dem Landgericht Mannheim einen Prozessvergleich mit denjenigen Aktionären der Mannheimer AG Holding geschlossen, die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 27. Februar 2004 Anfechtungsklagen erhoben haben. Somit kann die auf der Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung fristgerecht umgesetzt werden. Auch die SdK hatte Klage eingereicht.

Auf der Hauptversammlung ging es um eine Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung um 53 Mio. Euro auf dann 63,1 Mio. Euro, bei der die UNIQA allein als zeichnungsberechtigt zugelassen werden sollte, um die Aktien zu 1,50 Euro zu übernehmen. Vor allem gegen diesen Bezugsrechtsauschluss richteten sich die Klagen.

Hauptinhalt des nun geschlossenen Vergleichs, der inzwischen auch im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, ist ein Bezugsrecht auf 1,98 Mio. börsennotierte (alte) Mannheimer-Aktien, die von der UNIQA zur Verfügung gestellt werden. Das Bezugsrecht haben alle Aktionäre, die am Tag der HV im Aktienregister der Mannheimer AG eingetragen waren und auf der HV gegen den entsprechenden HV-Beschluss entweder mit „NEIN“ gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben. Dies waren insgesamt 263 000 Aktien. Die berechtigten Aktionäre können die Aktien im Verhältnis 7,5 zu 1 zum Preis von 1,50 Euro je Aktie erwerben. Darüber hinaus räumt die UNIQA ein Bezugsrecht für weitere 3,36 Mio. noch nicht börsennotierte Aktien aus der Kapitalerhöhung ein, die ebenfalls zu 1,50 je Aktie gezeichnet werden können.
Die betroffenen Aktionäre werden an Hand des Aktienregisters in den nächsten Tagen über die weiteren vorzunehmenden Schritte direkt von der Mannheimer AG informiert.

Die mit der Uniqa bzw. Mannheimer erzielte Regelung zeigt erneut, wie wichtig es für den Privatanleger ist, seine Stimmrechte auf Hauptversammlungen zu vertreten bzw. durch eine kompetente Aktionärsvereinigung wie die SdK vertreten zu lassen. Denn sie setzt sich aktiv für die Rechte der von ihr vertretenen Aktionäre ein und kann damit Lösungen herbeiführen, die durch die Bankenvertretung über das Depotstimmrecht nicht erreichbar sind....
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MfG.
Vorstandsschreck



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Ach, und....... lerne das Eine vom Anderen zu unterscheiden.
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