Gegenanträge zur ordentlichen Hauptversammlung der
Capital Stage AG am 13. Dezember 2005 in Hamburg
An die
Capital Stage AG
Brodschrangen 4
20457 Hamburg
vorab per FAX: 040 - 37 85 62-129
München, 28.11. 2005
Gegenanträge zur ordentlichen Hauptversammlung der
Capital Stage AG am 13. Dezember 2005 in Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der ordentlichen Hauptversammlung der Capital Stage AG am 13. Dezember 2005 wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) als Aktionärin der Gesellschaft unter Bezugnahme auf die §§ 125, 126 AktG folgenden Gegenantrage stellen und die anwesenden Aktionäre auffordern, sich unseren Anträgen anzuschließen:
Gegenantrag zu TOP 6 Zustimmung zu einem Vergleich
Wir beantragen, dem vorgelegten Vergleich nicht zuzustimmen.
Begründung:
In dieser Angelegenheit sind aktuell bei den Staatsanwaltschaften Hamburg und Kiel Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten anhängig. So lange diese Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, ist es nicht möglich abschließend zu beurteilen, ob der ausgehandelte Vergleich die Interessen der Gesellschaft hinreichend berücksichtigt.
Die SdK ist aktuell der Ansicht, dass der Gesellschaft ein weitaus höherer Schaden entstanden ist und dass die Organe, die sich unseres Erachtens pflichtwidrig verhalten haben, in der Lage sind, einen weit höheren Schadensersatz zu zahlen.
Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände, kann einem Vergleich zumindest im aktuellen Verfahrensstadium nicht zugestimmt werden.
Wir bitten Sie, mit dem vorstehenden Gegenantrag nach den §§ 125, 126 AktG zu verfahren, diese insbesondere den anderen Aktionären zugänglich zu machen. Die Begründung umfasst nicht mehr als 5000 Zeichen und entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 126 AktG.
Mit freundlichen Grüßen
SdK – Schutzgemeinschaft
der Kapitalanleger e.V.
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MfG.
Vorstandsschreck
"Spreche, wenn Du was zu sagen hast. Schweige, wenn Dir nichts einfällt"
Ach, und....... lerne das Eine vom Anderen zu unterscheiden.
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