@brisa an all
es gibt noch eine sehr wichtige Sache die man so ab 50 machen sollte, das ist die sogenannte *Patientenverfügung* darin legst du fest, wenn man mal tütelig wird oder durch einen schweren Unfall nicht mehr handlungsfähig, wer dann für dich die entscheidungen trifft.
Hat man das vorher nicht geregelt, wird ein Vertrauensmann (Fremder) vom Amtsgericht bestellt