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Alt 24-02-2005, 14:21   #25
cade
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Hoechst Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Bekanntmachung der Anfechtung
eines Hauptversammlungsbeschlusses
und der Klage auf positive Feststellung
eines Hauptversammlungsbeschlusses

§ 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 Aktiengesetz geben wir bekannt:

Mehrere Aktionäre haben gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. und 21. Dezember 2004 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Hoechst AG auf Sanofi-Aventis, eine Aktiengesellschaft französischen Rechts mit Sitz in Paris, gegen Barabfindung Anfechtungsklage und Klage auf Feststellung der Nichtigkeit erhoben. Darüber hinaus wurden kombinierte Anfechtungs- und positive Beschlussfeststellungsklagen erhoben mit dem Ziel, dass festgestellt werde, dass die ablehnende Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. und 21. Dezember 2004 zu dem von der Aktionärin Protagon Capital GmbH dort gestellten Sonderprüfungsantrag rechtswidrig erfolgte und dass statt des vom Versammlungsleiter festgestellten ablehnenden Beschlusses der von der Aktionärin beantragte Beschluss durch die Hauptversammlung gefasst worden ist.
Diese Klagen sind vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Kammer für Handelssachen, unter dem führenden Aktenzeichen 3/5 O 9/05 anhängig. Ein Termin zur Güteverhandlung und ein früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf Dienstag, den 12. Juli 2005, 09.30 Uhr, Raum Saal I, Gebäude E im Justizgebäude Hammelsgasse 1, anberaumt.




Frankfurt am Main, im Februar 2005

Hoechst Aktiengesellschaft

Der Vorstand
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viele grüsse

cade
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