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Alt 28-03-2004, 21:31   #3
simplify
letzter welterklärer
 
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Beiträge: 35.728
ja sofix, es kann kein mensch so verkehrt denken wie ein richter urteilen


wird der steuerbescheid durch das finanzamt so spät ausgestellt, dass auf den erstattungsbetrag zinsen anfallen, müssen diese wiederum als kapitaleinkünfte versteuert werden. zinsen von 0,5% auf erstattungen und nachzahlungen fallen ab dem 16. monat nach ablauf des jahres an, für das der bescheid gilt

so urteilte das FG düsseldorf 7 K 6126/01
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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