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Alt 29-11-2007, 20:43   #8
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
Ort: Chancenburg, Kreis Aufschwung
Beiträge: 35.728
der ganze quatsch geht - wen wundert es - auf eine EU verordnung zurück. der feinstaubgehalt darf eine gewisse grenze nicht überschreiten. tut sie es doch, können anwohner die gemeinde o. stadt verklagen.
so kann jetzt der oberstudiendirektor mit frau natürlich auch im öffentlichen dienst und kinderlos direkt an einer stark befahrenen strasse in der city wohnen und eine luftqualität wie auf sylt verlangen.

ich kenne einen kleinen fuhrunternehmer in berlin kreuzberg. sein geschäft besteht darin alten, nicht gerade wohlhabenden leuten die kohlen und briketts je nach bedarf in ihre wohnungen zu liefern. man glaubt es kaum, aber es gibt noch ein ganz teil wohnungen ohne zentralheizung.
der typ hat einen bestimmt über 30 jahre alten kleinlastwagen im einsatz. einen neuen könnte er sich gar nicht leisten.
wenn am 1.1. das neue gesetzt kommt, muss er seinen betrieb wohl zumachen.

ob wohl umweltminister gabriel mit genossen jetzt den alten leuten ihre kohlen bringt?
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