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Alt 27-01-2010, 14:05   #61
vorstandsschreck
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Exclamation Fall Madoff: SdK zeigt mögliche Wege zu Schadensersatz

Fall Madoff: SdK zeigt mögliche Wege zu Schadensersatz für betroffene Anleger

Der Milliardenbetrüger Bernard Madoff sitzt seit Juni 2009 im Gefängnis.Für viele deutsche Anleger stellt sich nach wie vor die drängende Frage,wie sie zu Schadensersatz kommen. Dabei dürften wohl nur diejenigen eineChance haben, die sich trotz aller Unwägbarkeiten auf das Risiko einergerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche einlassen. Klagen gegen Anlageberater und Vermögensverwalter in Deutschland mitVerweis auf deren Nachsorgepflicht erscheinen dabei als nicht unbedingtaussichtsreich. Zwar gab es schon 1992 warnende Stimmen in Bezug auf einmögliches Schneeballsystem, aber in den Medien fanden sich nur wenigeAussagen hierüber. Hinzu kommt, dass die amerikanische Börsenaufsicht SECgleich in mehreren Fällen das Modell Madoff untersucht und keine Bedenkengeäußert hat, geschweige denn eingeschritten wäre. Auf dieser Basis eineBerater- bzw. Verwalterhaftpflicht zu konstruieren, scheint riskant. Ein vielleicht aussichtsreicherer Weg scheint ein rechtliches Vorgehengegen die Depotbanken und Wirtschaftsprüfer der verschiedenen Madoff-Fondszu sein. Depotbanken sind eigentlich rechtlich dazu verpflichtet,Fondseinlagen als Sondervermögen zu führen und vor unberechtigtenZugriffen zu schützen. Sie hätten daher prüfen müssen, ob dieausgewiesenen Vermögensangaben der Fonds zutreffen können. Die Depotbankenhaben aber stattdessen die Depotverwaltung und weitere Depotbankaufgaben andritte Unternehmen ausgelagert, die dem Betrüger Madoff noch dazu selbstgehörten. Und diese Unternehmen traten zugleich offenbar auch alsInvestmentmanager auf. Dies ist ein klarer Bruch europäischer Richtlinien,wonach die Funktionen des Investmentverwalters und der Depotverwahrungnicht an dieselbe Rechtspersönlichkeit delegiert werden dürfen. Die zuständigen Wirtschaftsprüfer haben es offenbar unterlassen, dieentsprechenden Kontrollmechanismen und die verwaltetenFonds-Vermögensteile zu überprüfen. Der international tätige Dienstleister Deminor, der sich im Bereich derCorporate Governance auf die Intervention vor allem im Auftrag voninstitutionellen Investoren konzentriert, ist im Fall Madoff unter anderemauch für Privatanleger tätig geworden und plant in Kürze diverse"Sammelklagen" in Luxemburg einzureichen. Die Klagen über Deminor werdennach luxemburgischen bzw. niederländischem Recht behandelt. Für denAnleger ist dies deshalb besonders günstig, weil die anfallendenGerichtskosten gering sind und jede Partei nur ihre eigenen Anwaltskostentragen muss. Deminor verlangt für die Vorbereitung und Vertretung sowiedie zu verauslagenden Gerichtsgebühren 0,55 bis 0,75% auf den Wert desMadoff-Investments als fixe Gebühr. Dies stellt für den Kläger einübersichtliches und kalkulierbares Klagerisiko dar. Darüber hinaus mussder Anleger Deminor 10% der gewährten Schadenssumme im Erfolgsfallbezahlen, aber eben nur dann. Die SdK hat mit Deminor darüber hinaus vereinbart, dass sich fürSdK-Mitglieder die Fixgebühr auf 0,3% reduziert. Die Entscheidung, ob erklagt, kann die Schutzgemeinschaft dem Anleger natürlich nicht abnehmen. Ausführlichere Informationen zu den von Klagen betroffenen Fonds sowie denAnmeldemöglichkeiten über Deminor und den SdK-Sonderkonditionen könneninteressierte Anleger unter info@sdk.org anfordern. Außerdem berichtet dieSdK in ihrem "Schwarzbuch Börse", das am 8. Februar 2010 erscheinen wird. München, 27.01.2010 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Quelle: www.sdk.org
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MfG.
Vorstandsschreck



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Ach, und....... lerne das Eine vom Anderen zu unterscheiden.
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