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Alt 24-02-2005, 09:32   #22
vorstandsschreck
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manchmal kommt es auch vor, dass Anlegerverarsche erfolgreich verhindert wird...gut so!

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Das OLG München stoppt den W.E.T.-Großaktionär
Klageerfolg für die SdK


Der Versuch der Private-Equity-Firma Hg Capital, die W.E.T. Automotive Systems AG mit der eigens gegründeten Tochter-Gesellschaft Blitz Holding zu verschmelzen und damit mittelbar ein Delisting des börsennotierten Unternehmens herbeizuführen, ist erfolgreich abgewehrt worden. Mit Urteil vom 17. Februar 2005 hat das OLG München den Klagen der SdK und weiterer Aktionäre, die im Sommer 2003 gegen das Vorhaben eingereicht worden waren, stattgegeben.

Besonders skandalöses Vorgehen geplant
Die Vorgehensweise von Hg Capital war von den freien W.E.T.-Aktionären damals als besonders skandalös kritisiert worden. Nachdem Hg Capital von den W.E.T.-Altgesellschaftern 67,5% der Anteile erworben hatte, brachte das anschließende Übernahmeangebot nur noch weitere 10 Prozent des übrigen freien Kapitals, so dass die angestrebte Squeeze-out-Schwelle weit verfehlt wurde. Es war ganz offensichtlich: die Minderheitsaktionäre wollten sich zu dem gebotenen Preis von 52,70 Euro je Aktie nicht von ihren Anteilen an diesem hochprofitablen Weltmarktführer von Autositzheizungen trennen - übrigens auch nicht, als dieser Preis später noch um 1,47 Euro aufgebessert wurde.
Um dennoch die Aktionäre loszuwerden, beschloss Hg Capital auf der Hauptversammlung 2003 kurzerhand die Verschmelzung des Unternehmens auf die eigens zu diesem Zweck gegründete Blitz Holding GmbH & Co. KG. Damit wären aus den bisherigen Aktionären automatisch Kommanditisten geworden - eine äußerst unattraktive Alternative für sie. Außerdem sollte das operative Geschäft der kanadischen W.E.T.-Tochter an eine Briefkastenfirma in Ontario veräußert werden, wodurch der AG ein Großteil der operativen Aktivitäten entzogen werden sollte.
In der zweitägigen Hauptversammlung manifestierte sich massiver Widerstand gegen diese Pläne. Die SdK sah darin vor allem einen Missbrauch des Umwandlungsrechtes und reichte folglich Klage ein. Das Urteil des OLG München bestätigt nun die SdK-Haltung.
Hg Capital hat bereits angekündigt, die Veräußerung des kanadischen Geschäftes rückabzuwickeln.
Zwischenzeitlich meldet die W.E.T., dass die Blitz Holding GmbH & Co KG vom Verschmelzungsvertrag mit der W.E.T. Automotive Systems AG mit sofortiger Wirkung zurückgetreten ist.

Die W.E.T.-Aktie notiert übrigens mit 61 Euro weiterhin deutlich oberhalb des seinerzeitigen Übernahmeangebots.

München, 23. Februar 2005

Quelle: www.sdk.org
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MfG.
Vorstandsschreck



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Ach, und....... lerne das Eine vom Anderen zu unterscheiden.
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