einem hartz IV single stehen nur eine gewisse qm zahl wohnfläche zu. der mietpreis wäre okay nur die wohnung müsste schrumpfen.
da wohnungen eigentlich nicht schrumpfen, dem hartz IV aber nur (ich meine um die 53qm) zustehen müsste er umziehen.
das amt würde auch den umzug bezahlen. es gibt aber halt auch die möglichkeit, dass in besonderen fällen die grössere wohnung behalten werden kann, wenn der vermieter nur noch die miete wie für eine kleine wohnung haben will.
übrigens ist in meinem fall die wohnung geschrumpft