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Alt 02-01-2004, 10:44   #64
Stefano
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hola,

Die Eigenheimzulage 2004

Gebrauchtimmobilien und Eigentumswohnungen profitieren am meisten von "neuer" Eigenheimzulage
(19.12.2003)Die von der Politik beschlossenen Einschnitte bei der Eigenheimzulage gehen zu Lasten von Neubauten. Bauherren bekommen in Zukunft die gleiche Förderung wie die Käufer von Altbauten und Eigentumswohnungen. "Ein Neubauvorhaben wird in Zukunft für eine Familie mit zwei Kindern mit 70 Prozent der bisherigen Förderung bezuschusst", erklärte Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Bundespressesprecher des Verbandes Deutscher Makler (VDM).

Einen drastischen Negativeffekt für Neubauten erwarten die Marktbeobachter des VDM daher nicht. Kein Bauherr werde von seinem Neubauvorhaben ablassen, nur weil er in Zukunft rund 10.000 Euro weniger Förderung erhalte. Wichtig und richtig sei es, dass die Kinderzulage von 800 Euro beibehalten worden sei. Damit erhalte eine Familie mit zwei Kindern, die ein Einfamilienhaus für z.B. 200.000 Euro erwerbe, eine Förderung in Höhe von 22.800 Euro (1.250 Euro zzgl. 2 x Kinderzulage für 8 Jahre). Bisher bekam die gleiche Familie 32.720 Euro. "Diese Beispielfamilie mit zwei Kindern erhält in Zukunft also immer noch mehr als zwei Drittel der bisherigen Förderung", berechnete Schick.

Zur Bemessungsgrundlage des Einfamilienhauses gehöre auch der Preis für den Grunderwerb. Dieser falle bei einer Eigentumswohnung naturgemäß deutlich geringer aus. Daher liege der Förderanteil bei Eigentumswohnungen prozentual höher als bei Einfamilienhäusern. Der Markt für Neubaueigentumswohnungen werde davon profitieren. Die ohnehin bestehende Tendenz einer steigenden Nachfrage nach Bestandsimmobilien nehme durch den Kompromiss über die Eigenheimzulage weiter zu.

Auf das Preisgefüge auf den Immobilienmärkten werde die geänderte Eigenheimförderung keine Auswirkungen haben. "Bei der Einführung der Eigenheimzulage gab es keine Preissprünge nach oben. Ebenso wenig geben mit der jetzt beschlossenen Regelung die Preise nach", erklärte VDM-Vize Schick. Auf die Preise von Neubauimmobilien wirkten sich vielmehr freie Kapazitäten in der Bauindustrie aus. "Wenn Bauen dadurch möglicherweise etwas billiger wird, ist das keine Folge der geänderten Eigenheimzulage", so Schick. Die Talsohle sei auf den meisten deutschen Immobilienmärkten längst erreicht und zumeist durchschritten.

Die Eigenheimzulage sei bei vielen Käufern wie Eigenkapital in die Finanzierung mit einbezogen worden. Wenn das Fördervolumen bei Neubauimmobilien nunmehr geringer ausfalle, werde das zum Teil durch das wieder freundlichere Finanzierungsverhalten der meisten Banken kompensiert.

Regelungen der "neuen" Eigenheimzulage laut Bundesfinanzministerium
(18.12.2003)Laut eines Dokumentes des Bundesfinanzministeriums mit dem Titel "Erste-Details-zu-den-beschlossenen-Steuerentlastungen-und-weiteren-Vermittlungsergebnissen" sehen die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses vom 14./15. Dezember 2003 bzgl. der Eigenheimzulage folgendermaßen aus:

Für ...

Bauherren, die nach dem 31. Dezember 2003 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die nach dem 31. Dezember 2003 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, gelten zukünftig folgende Regelungen:

Neubauten und Bestandserwerb werden einheitlich gefördert. Für Ausbauten und Erweiterungen erfolgt keine Förderung mehr.

Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich über den Förderzeitraum von acht Jahren höchstens 1.250 EURO, die Kinderzulage 800 EURO.

Begünstigt werden neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes und des Grund und Bodens auch Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden.

Die Einkunftsgrenze wird für den zu betrachtenden Zweijahreszeitraum (Erstjahr und Vorjahr) auf 70.000 EURO für Alleinstehende sowie 140.000 EURO für Verheiratete abgesenkt. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag um 30.000 EURO. Maßgebend ist hierfür zukünftig nicht mehr der Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern die Summe der positiven Einkünfte!

Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen erfolgt nur, wenn der Anspruchsberechtigte spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraumes mit der Nutzung einer Genossenschaftswohnung beginnt.

Bauherren, die vor dem 1. Januar 2004 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2004 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.

Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.
q. haus
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Ciao Stefano

Ich wurde nicht gefragt...ob ich geboren werden wollte...
Ich werde nicht gefragt...ob ich sterben will...
also lasst mich LEBEN...wie ich es will...!
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