Thema: Gegenfrage II
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Alt 10-01-2013, 22:37   #2794
MANKOMANIA149
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Kennt hier jemand noch diese Info...... Der deutsche Gesetzgeber hat die Gültigkeit einer Patientenverfügung von einer notariellen Beurkundung unabhängig gemacht. Um jedoch die Glaubwürdigkeit der Dokumente zu erhöhen, wird empfohlen die eigene Unterschrift bezeugen zu lassen. Das kann im Prinzip jede unabhängige dritte Person tun, in der Praxis wird aber wohl die Bezeuguzng durch eine stempelführende Stelle die Glaubwürdigkeit eher erhöhen (z. B. vom Hausarzt). Da der Gesetzgeber sie nicht verlangt, reicht dafür auch die Bezeugung durch eine Person.

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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Vegetarisches Essen schmeckt am Besten, wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt.
Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch einen Irrtum.
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