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Alt 28-03-2004, 20:26   #1
simplify
letzter welterklärer
 
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so urteilen gerichte

wird in einem katalog für eine ferienhaus eine "toilette" versprochen, so kann der urlauber nicht mit einer wasserspülung rechnen, da sonst der bergriff "WC" verwendet worden wäre.

so urteilte das LG hamburg, 313 S 78/02
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