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Alt 24-03-2007, 20:24   #1
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
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Beiträge: 35.728
ab 1.1.2009 gilt die abgeltungssteuer

ich denke jeder tut gut daran schon frühzeitig sich eine persönliche strategie zu überlegen.

Zitat:
Die neue Abgeltungssteuer auf einen Blick

Ab 1. Januar 2009 gilt die neue Abzugssteuer für...

• Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinsen und Dividenden,
• Erträge aus Forderungswertpapieren (z.B. Pfandbriefe),
• Optionsprämien,
• Einnahmen aus Finanzinnovationen,
• Erträge und Wertzuwächse aus Investmentfonds und Zertifikaten,
• Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapier- und Warentermingeschäften,
• Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Edelmetallen sowie Antiquitäten.

Die Abzugssteuer gilt nicht für...

• Erträge aus (typisch) stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen,
• sonstigen Darlehen im Privatvermögen bei Kapitalüberlassung zwischen nahe stehenden Personen oder Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern bzw. diesen nahe stehenden Personen,
• Einnahmen aus nach 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen und dem Verkauf „gebrauchter“ Lebensversicherungs-Policen,
• Immobilien und Grundstücke (weiterhin zehnjährige Spekulationsfrist).
quelle FAZ.net

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