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Alt 16-06-2010, 08:08   #26
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
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naja, so ganz kann man wohl das amt des bundespräsidenten nicht mit einem normalen arbeitsverhältnis vergleichen.
wobei, wenn du einen arbeitsvertrag über eine bestimmte laufzeit unterschrieben hättest und wärst dann zu deinem chef gekommen um wg. irgendwelcher äusserungen eurer putzfrau fristlos zu kündigen, ich denke dein chef hätte dir dann den marsch geblasen aber keinen ehrenvollen zapfenstreich veranstaltet.

um es an einem aktuellen beispiel zu verdeutlichen. man stelle sich vor, der fussballbundestrainer löw würde heute seine brocken mitten in der WM hinschmeissen, nur weil ein platzwart sich kritisch über ihn geäussert hat und theo zwanziger ihn nicht gleich öffentlich in schutz genommen hat.

wie kann jemand wg. trittin zurücktreten?
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