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Alt 29-12-2010, 09:07   #2
Mustang
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Na ganz so wie du sehe ich das nicht. Eine Versicherung muss bei Vorsatz oder Groben Fahrlässigkeit nicht einspringen. Ich frage mich immer wieder wie man Verkehrt auf der Autobahn auffahren kann und dann noch ganze Strecken auf der Falsche Seite fahren? Aber meist ist es so das die Versicherung in Vorleistung gehen und dann später sich das Geld zurück hohlen. Könnte mir aber Vorstellen das kaum Geld vom Versicherer zu hohlen. Klar das dann die Versicherung im Vorfeld sich versucht zu drücken wie Sie kaum eine Chance hat das Geld wieder zu bekommen.
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