und hier mal ein aktuelles beispiel:
Haben Bewohner eines Asylbewerber-Heimes Anspruch auf einen Festnetzanschluss? Rechtlich nicht - die Telekom verweigerte einem Tschetschenen den Vertrag, obwohl er schwer krank ist. Anti-Diskriminierungsgruppen sind empört: Die Abfuhr sei exemplarisch für den Umgang mit Flüchtlingen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,454633,00.html
wenn man in der art von herrn beck argumentiert, würde das wohl so lauten:" wenn der sich anständig in seiner heimat benehmen würde und nicht rumquängelt, dann brauchte er auch nicht zu fliehen. lt. unserem ehemaligen kanzler ist der russische präsdident schließlich ein lupenreiner demokrat!"
man könnte auch sagen, was braucht der ein telefon? nach tschetschenien wird er ja wohl kaum telefonieren?