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Alt 07-02-2014, 17:22   #97
Purzelinho
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Wichtiges Urteil und gut für die Windbranche!

http://www.iwr.de/news.php?id=25580

Zitat:
07.02.2014, 10:03 Uhr

Gericht: Windenergie-Anlagen stören Flugüberwachung nicht

Oldenburg – Das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg hat in einem aktuellen Beschluss einen Eilantrag der Deutschen Flugsicherung (DFS) abgelehnt. Die DFS wollte die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) verhindern.

Durch diese Windturbinen würden nach Einschätzung der DFS Funknavigationsanlagen des Typs DVOR (Doppler Very High Frequency Omnidirectional Radio Range) beeinträchtigt. Daraufhin stellte die DFS vor dem VG Oldenburg gegen die bereits erteilte Genehmigung zur Errichtung des Windparks den Eilantrag und stützte sich dabei auch auf eine negative Einschätzung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF).

Gericht: DFS-Prognose nicht nachvollziehbar
Das Gericht lehnte diesen Eilantrag jedoch ab, sowohl aus rechtlich-formalen Gründen als auch aus inhaltlichen Gründen. So sei nach Auffassung des Gerichts die von der Genehmigungsbehörde vorgenommene Beurteilung, wonach keine relevante Störung der Anlage DVOR Bremen durch die beantragten Anlagen entstehe, im Ergebnis belastbar.

Auch die Prognose der DFS bezüglich der Beeinträchtigung der Funknavigationsanlage DVOR Bremen sei angreifbar, so das Gericht. Dies betrifft zum einen die angewendete Methodik der rechnerischen Herleitung einer Störung und zum anderen habe die DFS nach Ansicht des Gerichts nicht nachvollziehbar dargelegt, dass eine Funktionsbeeinträchtigung des DVOR durch die WEA eintrete. Aus Sicht des Gerichts sei weder hypothetisch noch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in überschaubarer Zukunft mit einem Schadenseintritt wie einer etwaigen Kollision oder einer gefährlichen Annäherung zu rechnen.

Gerichtliche Entscheidung hat bundesweite Bedeutung für WEA-Genehmigungsverfahren
„Der Beschluss des VG Oldenburg ist bahnbrechend, weil er unmissverständlich deutlich macht, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde im Rahmen ihrer Prüfung nicht an eine negative Einschätzung des BAF gebunden ist“, meint Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Oliver Frank von der auf erneuerbare Energien spezialisierten Lippstädter Anwaltskanzlei Engemann & Partner, die an dem Gerichtsverfahren auf Seiten der Genehmigungsbehörde beteiligt war. “Genehmigungsbehörden sind daher gehalten, die nicht bindende Einschätzung des BAF kritisch zu hinterfragen. Ein Beurteilungsspielraum des BAF oder der DFS, der von der Genehmigungsbehörde hinzunehmen wäre, besteht gerade nicht.“
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