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Alt 10-12-2006, 14:56   #2
PC-Oldie-Udo
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Erst muß mal geregelt werden in welcher Form die MA am Gewinn der Firma beteiligt werden sollen.

Hier gibt es ja verschiedene Varianten?

Eine Aktienbeteiligung für MA zu Vorteilspreisen z.B. halte ich für sehr risikoreich , das hat man ja bei den zigtausend MA der Telekom gesehen die jetzt alle mit hängenden Ohren dastehen.
Kritisch ist zu sehen, dass die Liquidität, d.h. die Veräußerungsfähigkeit und Handelbarkeit solcher Anteile, gering ist. Gleichzeitig ist auf das erhebliche Risiko solcher Beteiligungen wegen der latenten Insolvenzgefahren (steigende Insolvenzzahlen in Deutschland) hinzuweisen. Die Rendite müsste wegen dieser Insolvenzgefahr entsprechend höher ausfallen!


Insgesamt ist zu bezweifeln, ob der erzielbare Vorteil eines Investivlohns im Vergleich zu anderen Geldanlagen überhaupt vorhanden bzw. nennenswert ist.


Es gibt da und das muß man auch erwähnen natürlich auch positive Beispiele wie z.B. Porsche oder SAP da ist der MA bei dieser Art Gewinnbeteiligung natürlich gut gefahren.

Wir hatten in unserer Firma ein Bonussystem
Zielsetzung fürs Produktionsjahr = Gewinnausschüttung für MA (bei Erfolg) da kam schnell mal ein Extragehalt und manchmal auch 2 Gehälter am Jahresende bei raus welches leider versteuert werden muste.

Jedenfalls müssen die MA neben dem Basisgehalt zwecks Motivation am Gewinn beteiligt werden, wie auch immer, dann gehts auch wieder aufwärts
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Es grüßt euch
Udo

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Geändert von PC-Oldie-Udo (10-12-2006 um 15:03 Uhr)
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