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Alt 10-12-2006, 15:01   #3
PC-Oldie-Udo
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Investivlohn: Was ist das?
Zur Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer gibt es eine Fülle von Vorschlägen und Modellen. Eine Variante ist der so genannte Investivlohn. Der Investivlohn ist ein Weg, mit dem die Mitarbeiterbeteiligung am Produktivkapital auf eine (tarif-)vertragliche Basis gestellt werden soll. Grundidee ist dabei, einen Teil des Lohns bzw. von Lohnanhebungen nicht bar auszuzahlen, sondern direkt in eine Kapitalbeteiligung zu stecken. Es gibt beispielsweise Konzepte, einen Teil zukünftiger Lohnerhöhungen über Belegschaftsaktien, Wandelanleihen, Aktiendepots oder überbetriebliche Kapitalanlagegesellschaften anzulegen.


Unterschieden wird zwischen Investivlohn mit und ohne Umverteilung. Ersterer wird zusätzlich zu den in der Regel über Tarifverträge ausgehandelten Barlöhnen zu Lasten der Gewinne gezahlt. Nach einer anderen Variante werden nur Anteile der tarifvertraglich festgelegten Lohnsteigerungen für eine Produktivkapitalbildung in Arbeitnehmerhand umgewandelt.


Erhält ein Arbeitnehmer im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt Sachbezüge in Form von Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes, ist der Vorteil steuerfrei, soweit er nicht höher als der halbe Wert der Vermögensbeteiligung ist und insgesamt 135 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt
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