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Alt 27-01-2005, 09:09   #19
vorstandsschreck
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SdK: Das voraussichtliche Umtauschverhältnis für die T-Online-Aktien ist nicht befriedigend


Das von der Telekom heute angekündigte Umtauschverhältnis von T-Online-Aktien in T-Aktien kann nach Ansicht der SdK die T-Online-Aktionäre nicht befriedigen.

Wie die Telekom mitteilt, beträgt der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Wert der T-Online-Aktie mindestens 14 Euro. Dennoch erhalten die Aktionäre nicht diesen Betrag in bar als Abfindung, sondern im Zuge der festgelegten Umtauschrelation faktisch nur etwa den Betrag, den die Telekom in ihrer freiwilligen Barofferte schon zuvor angeboten hat.
Die rechtliche Zulässigkeit eines Zwangsumtauschs in T-Aktien bei der Verschmelzung ist allerdings gegeben.

Dem drohenden Zwangsumtausch in T-Aktien können Aktionäre daher nur durch Annahme des noch bis zum 4. Februar laufenden Barangebots oder gegebenenfalls durch Verkauf über die Börse entgehen. Dabei geht die SdK davon aus, dass die Notiz der T-Online AG erst nach Abschluss sämtlicher Verfahren, vermutlich nicht vor Jahresende, eingestellt wird.

Wer trotzdem T-Aktionär wird, bleibt künftig indirekt – jedoch in Bezug auf den Anlagebetrag gesehen in geringerem Umfang – auch an den Aktivitäten von T-Online beteiligt.

Sollte sich allerdings an Hand der vorzulegenden Bewertungsunterlagen das Umtauschverhältnis für die T-Online-Aktionäre als nachteilig erweisen, könnte in einem Gerichtsverfahren auf eine Nachbesserung geklagt werden. Diesen Schritt behält sich die SdK ausdrücklich vor.

München, 26. Januar 2005
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Vorstandsschreck



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