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Alt 25-03-2007, 10:42   #3
snow
TBB Stammgast
 
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Zitat:
Veranlagungsoption für Geringverdiener


Geringverdiener mit einem Steuersatz unter 25 Prozent können von einer Veranlagungsoption Gebrauch machen und ihre Kapitaleinkünfte in der persönlichen Steuererklärung angeben.


Die zuviel gezahlte Pauschalsteuer wird dann erstattet.
Diese Regelung sieht aus, als sollte Sie für steuerliche Gerechtigkeit sorgen - niemand soll mehr Steuern zahlen als es seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Aber wie sieht die Realität aus?

Schon jetzt verzichten viele Steuerzahler darauf einbehaltene Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlagsteuer vom Fiskus zurückzufordern. Als Argument höre ich oftmals: die Bank hat doch schon Steuer abgeführt, dann brauch ich die Zinsen nicht in meiner Steuererklärung angeben! Es bedarf guten Zuredens, dass alle Kapitaleinkünfte offengelegt und alle Jahresbescheinigungen und Steuerbescheinigungen vorgelegt werden. Das Ergebnis sind meistens Teilerstattungen eben dieser abgeführten Steuern!

Ab 2009 nennt sich das ganze Abgeltungssteuer , damit wird diese Meinung noch zunehmen. Die Steuereinnahmen aus unberechtigt vereinnahmten Steuern der "Geringverdiener" werden steigen. Grund sind komplizierte Vordrucke, Unkenntnis und die fehlende Bereitschaft dafür auch noch Geld für Steuerberatung auszugeben (erst schröpft mich der Staat und dann auch noch der Steuerberater).

Treffen wird es vor allem die Rentner, die vom Finanzamt nicht zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, weil für die Behörde ersichtlich ist, dass keine weiteren Einkünfte wie Arbeitnehmertätigkeit des Ehegatten oder Vermietungseinkünfte vorliegen. Freistellungsaufträge werden nicht gestellt, weil vom Bankmitarbeiter die Auskunft erteilt wird: Ihre Einnahmen sind zu hoch ... Sie bekommen vom Finanzamt keine Freistellung, sondern werden höchstens zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert (das sind Aussagen aus der Praxis).

Ein Wundermittel für den Staat wird es.
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Gruß aus dem Schwabenland von
Snow
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