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Alt 25-03-2007, 14:52   #8
snow
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Romko, du bist bei dem Gesetz als Österreicher doch außen vor ;-)

warten wir doch erst einmal ab, was von dem Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 übrig bleibt bis er die Beratungen im Bundestag und Bundesrat hinter sich hat.

Bislang sieht die Regelung im EU-Raum folgendermaßen aus:
Das Besteuerungsrecht aus Kapitalerträgen steht dem Wohnsitzstaat zu. Seit 1.7.2005 ist die EU-Zinsrichtline gültig, die das Mitteilungsverfahren innerhalb der EU-Länder regelt. Österreich, Belgien und Luxemburg nehmen daran nicht teil ... hier gilt statt dessen ein Quellensteuerabzug von 15 % (2005 - 2007), 20 % vom Jahr 2008 bis 2010 und 35 % ab dem Jahr 2011 - ohne Abgeltungswirkung.
Die Schweiz, Liechtenstein, Andorra und Monaco haben sich dieser EU-Zinsrichtlinie in bilateralen Abkommen angeschlossen.
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Gruß aus dem Schwabenland von
Snow
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