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Alt 25-11-2003, 15:21   #10
OMI
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"Hedge-Fonds werden salonfähig".

Am 01. Januar 2004 wird das Investmentmodernisierungsgesetz in Deutschland in Kraft treten. Mit diesem Gesetz wird nicht nur ein bedeutender Teil des Finanzmarktförderplans 2006 (siehe Kasten) umgesetzt, sondern auch erstmals in Deutschland ein gesetzlicher Rahmen für Anbieter von Hedge-Fonds-Anteilen geschaffen.


Finanzmarktförderplan 2006:
Neben den Neuerungen im Hedge-Fonds-Bereich wird es ein Bündel von Maßnahmen geben, das Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen, z. B. durch die Wiederher-
stellung der Klarheit und Wahrheit von Bilanzen, durch die Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte mit ihrem eigenen Vermögen für die Verbreitung falscher Ad-hoc-Meldungen oder durch eine Prospektpflicht für die am grauen Kapitalmarkt öffentlich angebotenen Beteiligungen.
Hedge-Fonds können auch in schwieriger Marktlage Erträge erwirtschaften. Daher sind sie vor dem Hintergrund der Börsenentwicklung in den vergangenen Jahren gerade für institutionelle Anleger immer wichtiger geworden. Hedge-Fonds verzeichnen international stetig steigende Mittelzuflüsse und sind in den USA, aber auch in einigen EU-Staaten (Luxemburg, Großbritannien und Irland) schon lange am Markt etabliert. Mit dem neuen Gesetz wird es nun Fondsgesellschaften ermöglicht, Hedge-Fonds auch in Deutschland aufzulegen. Mühsame Umwege, etwa durch den Vertrieb strukturierter Produkte wie Hedge-Fonds-Zertifikate, werden hierdurch überflüssig.


Wann ist ein Fonds ein Hedge-Fonds?

Das neue Gesetz enthält einen eigenen Abschnitt über "Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken"
(Hedge-Fonds, Kapitel 4 InvestmG). Hauptmerkmal von Hedge-Fonds sind flexible Anlagestrategien unter dem Aspekt größtmöglicher Freiheit der Fondsmanager bei der Asset-Allocation. Für den Anleger stellen Hedge-Fonds folglich eine interessante Depotbeimischung dar, mit der sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Märkten Renditen erzielt werden können. Laut InvestmG § 112 (1) muss ein Hedge-Fonds mindestens eine der folgenden Bedingungen aufweisen:
1. grundsätzlich unbeschränkte Aufnahme von Krediten zur Erzielung von Hebeleffekten (Leverage),
2. Verkauf von Vermögensgegenständen, die nicht zum eigentlichen Sondervermögen gehören (Leerverkauf).

In diesem Zusammenhang wird das Bundesministerium ermächtigt, eine Rechtsverordnung mit Voraussetzungen und Kriterien für eine Beschränkung von Leverage und von Leerverkäufen für Hedge-Fonds zu erlassen.


Darf ich jetzt einen Hedge-Fonds kaufen?

Entgegen dem ursprünglichen Vorhaben den Erwerb von Hedge-Fonds für private Anleger nur über den Kauf von Anteilen an einem Hedge-Dachfonds zu ermöglichen, wird nach dem neuen InvestmG der Bezug von Anteilen von Single-Hedge-Fonds ebenfalls erlaubt. Privatanleger können jedoch lediglich im Rahmen eines Private Placement in Single-Hedge-Fonds investieren, d.h. diese dürfen seitens der Anbieter nicht öffentlich vertrieben werden. Aus diesem Grund dürfte sich im nächsten Jahr das Interesse der Privatanleger zum größten Teil auf Hedge-Dachfonds konzentrieren.


Welchen Vorschriften unterliegen Hedge-Dachfonds?


Hedge-Dachfonds sind Investmentvermögen, die fast ausschließlich in Anteilen von Single-Hedge-Fonds anlegen. Sie dürfen jedoch selbst keine Leverage-Geschäfte und Leerverkäufe durchführen. Das Management darf darüber hinaus nicht mehr als zu 20% des Fondskapitals in einem einzelnen Ziel-Hedge-Fonds anlegen, was folglich eine Diversifikation über mindestens fünf unterschiedliche Positionen in der Asset-Verteilung erfordert. Der Verkaufsprospekt eines Hedge-Dachfonds muss laut dem neuen Gesetz an auffälliger Stelle den folgenden Warnhinweis enthalten:"Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen."


Welche steuerlichen Änderungen sind zu berücksichtigen?

Im neuen Investmentsteuergesetz, welches das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das Auslandsinvestment-Gesetz (AuslInvestmG) ersetzt, wird die Besteuerung der Erträge ausländischer Investmentfonds überarbeitet. Bisher wurden Fonds in so genannte weiße, graue und schwarze Investmentfonds unterschieden. Da Anbieter von Hedge-Fonds in der Vergangenheit meist keinerlei Veröffentlichungs- oder Nachweispflichten in Deutschland nachgekommen sind, wurden sie als "schwarze Fonds" deklariert. Dies führte zu teilweise beachtlichen Benachteiligungen für ausländische Anbieter, weshalb Hedge-Fonds für Privatanleger nur bedingt von Interesse waren. Eine solche europarechtlich nicht mehr zu vertretende Unterscheidung wird ab dem 1. Januar entfallen, und ausländische Hedge-Fonds werden dann für einen inländischen Investor steuerlich wie ein inländischer Fonds behandelt. Vorraussetzung hierfür ist, dass durch die ausländischen Anbieter die gleichen Bekanntmachungs- und Nachweispflichten, denen auch die inländischen Fonds unterliegen, erfüllt werden. Aufgrund der steuerlichen Gleichstellung wird in Zukunft auch das Halbeinkünfteverfahren bei ausländischen Fonds angewandt.



Zusammenfassung


Hedge-Fonds werden von der Bundesanstalt beaufsichtigte Produkte und unterliegen in Zukunft entsprechenden Auflagen und Pflichten, die Transparenz und Sicherheit für die Investoren schaffen.

Steuerlich werden Hedge-Fonds den herkömmlichen Investmentfonds gleichgestellt, so dass diese nun auch dem regulären Halbeinkünfteverfahren unterliegen.

Private Anleger können zukünftig Anteile an Single-Hedge-Fonds erwerben, jedoch dürfen diese seitens der Fondsgesellschaften nicht öffentlich vertrieben werden (Private Placement).

Quelle: Dieser Text wurde von OnVista verfaßt. OnVista übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Disclaimer.
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OMI
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