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Alt 28-09-2006, 09:39   #82
cade
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09.2006 - SP AG:
Mitteilung an die Aktionäre bezüglich der Auszahlungen
Die geplante Zahlung an die Aktionäre kann frühest



Sehr geehrte Aktionäre,

wir bedauern mitteilen zu müssen, dass die für Dezember 2006 geplante Zahlung an die Aktionäre erst zum 21.03.2007 erfolgen kann.

Der Grund hierfür liegt an der erst zum 20.09.2006 erfolgten Veröffentlichung der Kapitalherabset-zung im Handelsblatt (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 16.09.2006). Diese Veröffentlichungen werden ausschließlich durch das Handelsregister veranlasst. Trotz schnellstmöglicher Einreichung der Anträge zum Handelsregister erfolgten die Eintragungen erst zu den oben angegebenen Zeitpunkten.

Weiterhin teilen wir mit, dass die geschäftliche Transaktion mit Stockmann erfolgreich abgeschlos-sen wurde, so dass diesbezüglich der Kapitalzufluss sichergestellt ist.


gez. der Vorstand


Geld wird also fließen!

deshalb:

verkauf:

st. 17.000, 724440, spag

kauf:

ST: 570. 842200, Kölner Rück

die nächste abfindungsspekulation.

Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG: General Reinsurance Corporation
übermittelt Squeeze-out-Verlangen an die Kölnische Rückversicherungs
-Gesellschaft AG

Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG / Squeeze-Out

19.09.2006

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die General Reinsurance Corporation hat dem Vorstand der Kölnische
Rückversicherungs-Gesellschaft AG heute mitgeteilt, dass die General
Reinsurance Corporation in Höhe von insgesamt 95,217% unmittelbar bzw. über
ihre 100%ige Tochtergesellschaft GRD Corporation mittelbar am Grundkapital
der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG beteiligt ist. Zugleich hat
die General Reinsurance Corporation dem Vorstand der Kölnische
Rückversicherungs-Gesellschaft AG das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1
AktG übermittelt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Schritte zu
veranlassen, damit das Verfahren nach §§ 327a ff. AktG durchgeführt werden
und die Hauptversammlung der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
alsbald über die Übertragung der Aktien der übrigen
Aktionäre(Minderheitsaktionäre)auf die General Reinsurance Corporation als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
(Squeeze-out) beschließen kann.

Köln, 19. September 2006
Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
Der Vorstand
Theodor-Heuss-Ring 11
50668 Köln
__________________
viele grüsse

cade
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