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Alt 17-02-2003, 07:35   #2
OMI
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Spekulationsgewinne - was tun?

17.02.2003, 08:00
Spekulationsgewinne - Teurer Stichtag (EurAmS)
Noch ist nichts endgültig, doch ab 21. Februar könnten neue Steuergesetze gelten - auch rückwirkend. Was Anleger noch schnell erledigen müssen
von Carl Batisweiler, Euro am Sonntag 07/03

Schon das Wort ist ein Monstrum: Steuervergünstigungsabbaugesetz. Entsprechend schwer tat sich die Regierung, die neue Regelung auf den Weg zu bringen. Doch seit Mittwoch sind sich SPD und Grüne endgültig einig. Am 21. Februar wird das neue Gesetz in Kraft wohl treten - rückwirkend. Das bedeutet zum einen die faktische Aufhebung des Bankgeheimnisses - Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne aller Kunden gehen an den Fiskus.Zum anderen sieht das Gesetz eine generelle Steuer von 15 Prozent auf Spekulationsgewinne und - nach dem bisher schon geltenden Halbeinkünfteverfahren - 7,5 Prozent auf Aktien- und Aktienfonds-Gewinne vor. Zumindest dieser Passus hat gute Chancen, auch den Bundesrat zu passieren.

Wichtig sind deshalb jetzt strategische Überlegungen. Wer derzeit Wertpapiere hält, die gegenüber dem Kaufpreis zugelegt haben und die schon länger als ein Jahr im Depot stecken, sollte die Papiere noch vor dem Stichtag verkaufen. Nur so bleiben Spekulationsgewinne vollkommen steuerfrei.

Verkauft der Anleger solche Papiere nach dem Stichtag, werden sie als so genannte Altfälle einer Pauschalsteuer unterworfen: Vom Verkaufserlös streicht der Fiskus nach aktueller Planung 0,75 Prozent ein. Fällt der Gewinn allerdings niedriger als zehn Prozent aus, soll auch die Steuer geringer ausfallen.Der Stichtag 21. Februar ist aber auch für den derzeit wohl weitaus häufigeren Fall wichtig: Der Anleger ist mit seinen Aktien in den Miesen. Hält er die Wertpapiere noch keine zwölf Monate - so lange ist die derzeit geltende Speku-Frist -, macht ein Verkauf aus steuerlichen Gründen ebenfalls Sinn. Denn dadurch entstandene Verluste lassen sich in die Zukunft vortragen und dann mit späteren Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnen.

Glaubt ein Investor weiterhin an eine Aktie, kann er sie nach dem Stichtag natürlich wieder ins Depot nehmen. Allerdings sollte er sich dabei ein paar Tage Zeit lassen und dann auch nicht exakt die gleiche Stückelung an Papieren kaufen. Denn sonst könnte das Finanzamt die Transaktion als steuerlichen Missbrauch auslegen.

Hilfreich ist also, einen Grund für die Wiederaufnahme eines Wertes ins Depot parat zu haben. Beispiel: Ein Anleger hält seit Mitte des Jahres 2000 Adidas-Aktien und verkauft sie noch vor dem Stichtag. Begründung für den Neukauf könnte eine Zeitungsmeldung sein, in der ein Analyst die Sportartikel-Branche als Gewinner des Jahres 2003 bezeichnet.

Bei all der Angst vor fälligen Steuern darf freilich eine alte Börsenweisheit nicht vergessen werden: Hin und her macht Taschen leer. Denn es kann durchaus sein, dass die Gebühren für Ver- und Ankauf höher ausfallen als die spätere Steuerbelastung. Und auch wenn die Märkte sich derzeit meist seitwärts oder nach unten bewegen - der ein oder andere Aktienkurs kann durchaus binnen einer Woche anspringen. Da ist es dann sinnvoller, den Fiskus am Gewinn zu beteiligen, als die Aktien viel teurer wieder einzusammeln.

Quelle: finance-online
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