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DJ DGAP-Adhoc: iQ Power AG: Konkursverfahren durch Kantonsgericht Zug wieder aufgehoben
VWD
iQ Power AG / Sonstiges
03.06.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Zug, 03.Juni 2009 - Das Kantonsgericht des Kantons Zug hat mit sofortiger
Wirkung das vor drei Monaten eingeleitete Konkursverfahren der iQ Power AG
wieder aufgehoben, nachdem die Voraussetzungen zum Widerruf des Konkurses
erfüllt wurden. Damit ist die iQ Power AG ab sofort wieder selbstständig
handlungsfähig und kann über ihr Vermögen wieder verfügen.
'Der Sachverhalt einer Insolvenz ist nicht mehr gegeben', bestätigt Bob
Sullivan, CEO der iQ Power AG, ein entsprechendes Dokument vom Zuger
Kantonsgericht, das Sullivan am gestrigen Dienstag Nachmittag von den
Schweizer Behörden zugestellt worden war. Eine entsprechende
Veröffentlichung durch das Kantonsgericht Zug wird bis Ende dieser Woche
erwartet.
Charles Robert Sullivan, CEO
investor-relations@iqpower.com
+41.41.76 66 - 926
03.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP