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Alt 24-08-2004, 13:52   #7
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
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das ist aber kein gesetz, dass einen bestimmten lohn vorsieht, sondern eine regelung die sehr schwammig ist.
es gibt für das bauhauptgewerbe eine mindestlohnverordnung die einen bestimmten stundenlohn festsetzt. dieser lohn wird jährlich überprüft und gegebenfalls vom wirtschaftsminister angepasst.
wie immer gibt es natürlich auch da möglichkeiten das ganze zu umgehen.
z.B. setzt man keine eigenen mitarbeiter ein, sonder schickt die alle in "ich AG's".

übrigens wird doch durch das zukünftige arbeitslosengeld II ein mindestlohn festgesetzt. unter diesem betrag wird niemand arbeiten, ausser er ist vielleicht in einer ich AG
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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