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Alt 05-05-2004, 09:06   #22
vorstandsschreck
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gegewärtigt liegt / tümpelt der kurs von eotec bei 5 euro.
wenn man sich näher mit dem unternehmen auseinandersetzt kann man sich diesen niedrigen kurs nicht erklären.
aber sei´s drum, ich spekzliere auf einen noch günstigeren einstiegskurs, und werde dann einsteigen und warten bis der kurs sich verdoppelt oder gar verdreifacht hat...

EVOTEC ist in meinen augen eine fest bank.

siehe finanzzahlen unter folgendem link:
http://www.evotecoai.com/servlet/pag...&_fdisplayurl=


------------------------------------------------------------------>INFOHALBER


Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung am 01.06.04


Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Dienstag, 1. Juni 2004, um 11.00 Uhr im Curiohaus, Rothenbaumchaussee 11-15, 20148 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

Die Tagesordnung lautet wie folgt:


1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der Evotec OAI AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2003 mit dem Bericht des Aufsichtsrats


2.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.


3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.


4.Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu wählen.

5.Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 12 (Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats)

Der deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 sieht in Ziffer 5.4.5 vor, dass bei der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen berücksichtigt werden.

Nach den Festlegungen der bestehenden Satzung der Evotec OAI AG werden der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat berücksichtigt, nicht dagegen der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen.

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, für diejenigen Mitglieder des Aufsichtsrats, die in Ausschüssen aktiv sind, eine zusätzliche Vergütung einzuführen. Diese soll sich belaufen auf EUR 3.750,00 für die einfache Mitgliedschaft bzw. EUR 7.500,00 für den Vorsitz.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 12 (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


\" § 12 Vergütung

(1) Die Grundvergütung des Aufsichtsrats wird je Mitglied auf EUR 15.000,00 jährlich zuzüglich nachgewiesener Auslagen festgesetzt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. [unverändert]

Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten je Ausschuss-Mitgliedschaft zusätzlich EUR 3.750,00 jährlich; der Vorsitzende eines Ausschusses erhält jeweils das Zweifache dieses Betrages.

Die jährliche Vergütung jedes Aufsichtsratsmitgliedes erhöht sich für jeden den Betrag von 15 Cent übersteigenden Cent Aktionärsdividende je Aktie um EUR 500,00. [unverändert]

Soweit die Vergütung mehrwertsteuerpflichtig ist, ist die Gesellschaft zur Erstattung verpflichtet. [unverändert]\"


6.Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 (1) der Satzung der Gesellschaft sowie § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die im Folgenden aufgezählten Personen zur Wahl vor:
Dr. Pol Bamelis, Chemiker, Knokke, Belgien,

Dr. Karsten Henco, Biochemiker, Düsseldorf,

Dr. Edwin Moses, Chemiker, Goring, Berkshire, Großbritannien,

Michael Redmond, Kaufmann, Bury St. Edmunds, Großbritannien,

Prof. Dr. Heinz Riesenhuber, Chemiker, Frankfurt am Main,

Peer Schatz, Kaufmann, Düsseldorf.

Die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder sind bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Unternehmensorgans.

Dr. Pol Bamelis

a) Vorsitzender: Agfa-Gevaert AG; Mitglied: MediGene AG

b) Vorsitzender: Agfa-Gevaert N.V. (B); Crop Design N.V. (B); Mitglied: Bekaert N.V. (B); Innogenetics N.V. (B); Oleon N.V. (B); PolyTechnos (GP) II Ltd (UK)


Dr. Karsten Henco

a) Mitglied: Direvo Biotech AG; Garching Innovation GmbH; NewLab BioQuality AG; U3 Pharma AG

b) Fraunhofer Institut für Biomedizinische Technik (IBMT); Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf



Dr. Edwin Moses

a) keine

b) Vorsitzender: Amedis Ltd (UK); Avantium Technologies B.V. (NL); BioImage A/S (DK); Inpharmatica Ltd (UK); Paradigm Therapeutics Ltd (UK); ProImmune Ltd (UK); Mitglied: Ionix Ltd (UK)



Michael Redmond

a) keine

b) Vorsitzender: Arakis Ltd (UK); Dechra Pharmaceuticals plc (UK); Microscience Ltd (UK); Synexus Ltd (UK); Mitglied: Strakan Group Ltd (UK)



Prof. Dr. Heinz Riesenhuber

a) Mitglied: Altana AG; Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH; Henkel KGaA; InSynCo AG; Osram GmbH; VfW AG, Vodafone GmbH

b) Mitglied: HBM BioVentures AG (CH); Heidelberg Innovation BioScience Venture II GmbH & Co. KG



Peer Schatz

a) Mitglied: Mulligan BioCapital AG

b) Vorsitzender: GenoVision AS (USA); Qiagen Genomics, Inc (USA); Qiagen Inc (USA); Qiagen Ltd (UK); Qiagen North American Holdings, Inc (USA); Qiagen S.A. (F); Qiagen S.p.A. (I); Qiagen Sciences, Inc (USA); Qiagen Shared Services, Inc (USA); Xeragon, Inc (USA); Mitglied: ACS Moschner & Co. GmbH (A); GenoVision, Inc (USA); Qiagen AS (N); Qiagen, Inc (CAN); Qiagen K.K. (J); Qiagen Operon, Inc (USA); Qiagen Pty Ltd (AUS); Qiagen Sciences K.K. (J); Venture Capital Partners KEG (A); Frankfurter Wertpapierbörse (Börsenrat)

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien

spätestens am Dienstag, 25. Mai 2004,
während der üblichen Geschäftsstunden bei unserer Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer der nachstehend aufgeführten Banken sowie deren Niederlassungen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:

Deutsche Bank AG

UBS Warburg AG

SG Investment Banking

Sal. Oppenheim jr. & Cie. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Hamburger Sparkasse


Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.


Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären sowie durch die von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden kann. Die Vollmacht muss in schriftlicher Form erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden.

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung alternativ per Fax oder via Internet unter http://www.evotecoai.com über die Links „Investor Relations“ und „Hauptversammlung“ unter dem Punkt „Stimmrechtsvertretung“ erfolgen.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depotführenden Bank zu beantragen ist. Mit dieser erhalten unsere Aktionäre weitere Informationen zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie eine Nutzungsanweisung zur Vollmachts- und Weisungserteilung via Internet.

Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch unter der Internetadresse www.evotecoai.com zur Verfügung. Persönliche Auskunft erhalten unsere Aktionäre werktäglich zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der Telefon-Nummer +49 (0)89 / 21027 222.


Anträge von Aktionären
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind in schriftlicher Form innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 Aktiengesetz ausschließlich zu richten an:

Evotec OAI AG
Rechtsabteilung
Schnackenburgallee 114
22525 Hamburg
Deutschland
Fax: +49 (0)40 / 560 81 333


Rechtzeitig unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Anträge mit Begründung und Wahlvorschläge werden unverzüglich im Internet unter www.evotecoai.com zugänglich gemacht. Dort werden gegebenenfalls auch Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen veröffentlicht.


Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Es ist vorgesehen, die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden für jedermann am 1. Juni 2004 ab 11.00 Uhr live im Internet zu übertragen und sie auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung zu stellen.




Hamburg, im April 2004
Evotec OAI AG
Der Vorstand


Quelle: http://www.hv-info.de/firmaDetail.php4?firmaID=442

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MfG.
Vorstandsschreck



"Spreche, wenn Du was zu sagen hast. Schweige, wenn Dir nichts einfällt"
Ach, und....... lerne das Eine vom Anderen zu unterscheiden.
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