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Alt 31-03-2005, 17:50   #38
Stefano
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Landgericht Köln entscheidet gegen die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und gibt Ryanair Recht

Die Wettbewerbszentrale versucht weiter, Ryanair-Werbung in NRW zu verhindern

London-Stansted / Frankfurt-Hahn, 22. März 2005: Ryanair, der europäische Branchenpionier und Marktführer in Sachen preiswerte Flugreisen, verkündete heute einen weiteren Erfolg im Streit um die Bewerbung seiner Niedrigpreise mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ). Das Landgericht in Köln stoppte die erneuten Bemühungen der Wettbewerbszentrale, den Wettbewerb in Deutschland zu blockieren. Die WBZ hatte beantragt, eine alte einstweilige Verfügung, die sich auf Lufthansa bezog, auf eine aktuelle Werbekampagne umzusetzen, die die Preise von Ryanair mit denen von Air Berlin und Germanwings vergleicht. Das Landgericht lehnte die erneute Durchsetzung der Bestimmung ab und sprach Ryanair eine Kostenerstattung zu.

Darüberhinaus versuchte die WBZ sowie Air Berlin bezüglich derselben Werbeaktion zu verhindern, dass der irische Preisbrecher weiterhin auf die deutlichen Preisunterschiede zu Air Berlin aufmerksam macht, und strebten gemeinsam eine neue Einstweilige Verfügung an. Die Wettbewerbszentrale scheint in diesem Fall Hand in Hand mit Air Berlin zusammenzuarbeiten. Daher hat Ryanair erneut öffentlich eine Liste der Mitglieder angefordert, um zu klären, ob unvereinbare Interessenkonflikte vorliegen.

Jim Callaghan, Head of Regulatory bei Ryanair, zur Entscheidung des Gerichts:

"Dieser aktuelle Versuch der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zeigt deutlich, wie weit sie zu gehen bereit ist, um den Wettbewerb durch Ryanair zu verhindern. Eine dermaßen alte und irrelevante Verfügung wieder auszugraben, um unsere Werbung zu verhindern, riecht geradezu nach Verzweiflung - ganz zu schweigen von der verschwendeten Zeit des Landgerichts. Die Wettbewerbszentrale sollte sich darauf konzentrieren, einen fairen Wettbewerb im Markt zu gewährleisten und den Verbrauchern mehr Auswahl zu garantieren, anstatt sich nur auf Ryanair einzuschießen. Wir begrüßen die vernünftige Entscheidung des Gerichts und werden trotz des Widerstands durch die Wettbewerbszentrale auch weiterhin unsere Niedrigpreise in Deutschland bewerben."

Auf einen Antrag von Ryanair auf Mitgliedschaft, gestellt am 8. März 2005, hat die Wettbewerbszentrale bislang nicht reagiert
q: ryanair
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