Vergißt es. Eine Ausreise-Steuer für das Kapital gab es bis vor kurzem in unserem Lande für GmbH-Inhaber, aber das wurde m.W. von der EU gekippt. Den Europäern geht es hier ums Prinzip: eine Ausreisebesteuerung widerspreche dem Prinzip der Niederlassungsfreiheit in der EU.
|