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Alt 16-12-2003, 13:13   #52
Stefano
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hola,

Eigenheimzulage

Für die Eigenheimzulage gelten bestimmte Einschränkungen. Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Berücksichtigt werden das Jahr der Antragstellung und das Vorjahr. Die Summe dieser Einkünfte darf 81 807 Euro bei Alleinstehenden bzw. 163 614 Euro bei zusammen veranlagten Personen nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze erhöht sich für den Bemessungszeitraum um 30 678 Euro für jedes Kind, für das Freibetrag für Kinder oder Kindergeld besteht.

Der maßgebliche "Gesamtbetrag der Einkünfte" berechnet sich aus der Summe der Einkünfte, von dem dann verschiedene Beträge wieder abgezogen werden können. Einkünfte sind bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn, bei nichtselbständiger Arbeit, den Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie den sonstigen Einkünften der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Von diesen können verschiedene im Gesetz festgelegte Beträge abgezogen werden, wie der Altersentlastungsbetrag.

Vor allem aber ist auch der Abzug von Verlusten innerhalb einer Einkunftsart und in begrenztem Maße auch von verschiedenen Einkunftsarten untereinander möglich. Damit lässt sich der "Gesamtbetrag der Einkünfte" verringern, beispielsweise, indem vom Arbeitslohn die Verluste aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Die steuerrechtlichen Einzelheiten sind allerdings sehr kompliziert, so dass Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt beraten lassen sollten.
q: h+g
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Ciao Stefano

Ich wurde nicht gefragt...ob ich geboren werden wollte...
Ich werde nicht gefragt...ob ich sterben will...
also lasst mich LEBEN...wie ich es will...!
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