Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 29-11-2005, 11:00   #36
vorstandsschreck
TBB Family
 
Benutzerbild von vorstandsschreck
 
Registriert seit: Jan 2004
Beiträge: 1.581
Gegenanträge zur ordentlichen Hauptversammlung der
Capital Stage AG am 13. Dezember 2005 in Hamburg




An die
Capital Stage AG
Brodschrangen 4

20457 Hamburg

vorab per FAX: 040 - 37 85 62-129




München, 28.11. 2005



Gegenanträge zur ordentlichen Hauptversammlung der
Capital Stage AG am 13. Dezember 2005 in Hamburg


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der ordentlichen Hauptversammlung der Capital Stage AG am 13. Dezember 2005 wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) als Aktionärin der Gesellschaft unter Bezugnahme auf die §§ 125, 126 AktG folgenden Gegenantrage stellen und die anwesenden Aktionäre auffordern, sich unseren Anträgen anzuschließen:

Gegenantrag zu TOP 6 Zustimmung zu einem Vergleich

Wir beantragen, dem vorgelegten Vergleich nicht zuzustimmen.

Begründung:

In dieser Angelegenheit sind aktuell bei den Staatsanwaltschaften Hamburg und Kiel Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten anhängig. So lange diese Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, ist es nicht möglich abschließend zu beurteilen, ob der ausgehandelte Vergleich die Interessen der Gesellschaft hinreichend berücksichtigt.

Die SdK ist aktuell der Ansicht, dass der Gesellschaft ein weitaus höherer Schaden entstanden ist und dass die Organe, die sich unseres Erachtens pflichtwidrig verhalten haben, in der Lage sind, einen weit höheren Schadensersatz zu zahlen.

Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände, kann einem Vergleich zumindest im aktuellen Verfahrensstadium nicht zugestimmt werden.


Wir bitten Sie, mit dem vorstehenden Gegenantrag nach den §§ 125, 126 AktG zu verfahren, diese insbesondere den anderen Aktionären zugänglich zu machen. Die Begründung umfasst nicht mehr als 5000 Zeichen und entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 126 AktG.

Mit freundlichen Grüßen

SdK – Schutzgemeinschaft
der Kapitalanleger e.V.
__________________
MfG.
Vorstandsschreck



"Spreche, wenn Du was zu sagen hast. Schweige, wenn Dir nichts einfällt"
Ach, und....... lerne das Eine vom Anderen zu unterscheiden.
vorstandsschreck ist offline   Mit Zitat antworten