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Alt 22-12-2011, 09:47   #6
simplify
letzter welterklärer
 
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es geht darum, dass man zu niemanden ins auto steigen darf, wenn der betrunken ist. man macht sich also auch als beifahrer strafbar und so werden natürlich für die anzeige die personalien aufgenommen.

im fall von frau kässmann musste nun der beifahrer dem polizisten glaubhaft machen, dass er nicht erkannt hat, dass die dame mit 1.54 promille volltrunken war.
wenn der beifahrer nun mit frau kässmann den abend zusammen verbracht hat, hätte er eigentlich schon an der menge von rotwein wissen müssen, dass hier fahruntüchtigkeit vorliegt.

das ganze ist also sehr grenzwertig, was da abgegangen ist. frau kässmann hat sich ja auch geweigert, die person zu nennen, die neben ihr sass.
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