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Alt 25-08-2005, 09:50   #2
stronzzo
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Der Zweite Senat unter Vorsitz von Richter Winfried Hassemer hat sein Urteil am Donnerstag mit der klaren Mehrheit von 7:1 Stimmen verkündet. Die Entscheidung wurde live im TV übertragen.

Damit kann die Bundestagswahl nun endgültig wie geplant am 18. September stattfinden .

Nach der Entscheidung verstießen die Vertrauensfrage durch Bundeskanzler Gerhard Schröder und der Beschluß von Bundespräsident Horst Köhler zur Auflösung des Bundestags nicht gegen Artikel 68 des Grundgesetzes.


„Die Anträge sind unbegründet“, erklärte der Vorsitzende Richter. Gegen vorgezogene Neuwahl hatten die beiden Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (55, Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) geklagt. Sie sahen in der Verkürzung ihres Mandats eine Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte.

Die Kläger warfen Schröder Flucht aus der Verantwortung vor. Er genieße nach wie vor die Unterstützung der Regierungskoalition. „Das gefühlte Mißtrauen, der pauschale Argwohn sollte nicht Grundlage der Bundestagsauflösung sein“, sagte Schulz in der Verhandlung.

Für Hoffmann und Schulz ist die Karriere in Bundestag ohnehin vorbei. Hoffmann kandidiert nicht erneut, Schulz hat von seiner Partei keinen sicheren Listenplatz bekommen.

Die SPD hat die Zulassung der Neuwahl durch das Bundesverfassungsgericht nachdrücklich begrüßt. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte in Berlin, das Urteil werde auch über den Tag hinaus bedeutsam und wichtig sein. Das Gericht habe eine Entscheidung getroffen, die sich in Übereinstimmung mit der überwiegender Mehrheit von Politik und der Bevölkerung befinde
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Das Glück zwinkert oft nur mit einem Auge. Gruß Stronzzo
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