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Alt 21-11-2006, 19:34   #12
Tester32
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Udo, ich glaube, du hast in der Nachricht das Wort außerehelich falsch verstanden. Ein Verbot für außerehelichen Sex bedeutet nicht nur Verbot für Ehebruch und Fremdgehen, sondern auch Verbot für Sex vor und Sex nach einer Ehe!

Ob das human ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen, weil ich das gesetzliche Regelwerk von Saudi-Arabien nicht kenne. Vielleicht geben diese Gesetze den Kindern die beste Möglichkeit im Rahmen ihres Systems, nicht ohne väterliche Versorgung da zu stehen? Wer weiß das schon! Ich weiß nur, daß ich nicht mit unseren Masstäben die Saudis beurteilen will, genauso wie ich nicht will, daß sie hier in Deutschland saudische Gesetze installieren. Das Sexualverhalten der Nationen ist ein sehr sensibles und komplexes Thema, darüber möchte ich nicht urteilen. Mir paßt das Verhalten der EuropäerInnen, ich fühle mich wohl damit, aber ich fühle mich nicht berechtigt, abweichendes Sexualverhalten als falsch einzustufen und zu beurteilen, nur weil es anders ist, als unseres.
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