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Alt 13-01-2005, 18:26   #9
Tester32
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Zitat:
Original geschrieben von cade
wenn ich mich recht erinnere ist empirisch gesehen ein abschlag von 13 % der vorzüge auf die stämme im schnitt zu verzeichnen. das heisst ein abschlag bei der ermittlung des ertragswerts ist zulässig und rechtens.
Den letzten Satz verstehe ich nicht. Ist so formuliert, als ob die Vorzüge einen Abschlag bei der Ermittlung des Ertragswertes gegenüber den Stämmen hätten? Wie kann es sein, wenn sie bei einem niedrigeren Preis und höheren Dividenden eine insgesamt höhere Rendite haben?
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